Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet am Freitag von einem Konzept, das den Umbau des Verfassungsschutzes - also des Inlandsgeheimdienstes - zur allgemeinen Sicherheitsbehörde vorsehe. Dazu solle der Verfassungsschutz zahlreiche neue Kompetenzen erhalten: Etwa solle er wie das Bundeskriminalamt künftig Computer online durchsuchen und auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen, schreibt das Blatt. Auch sollen dem Verfassungsschutz Lausch- und Spähangriffe in Privatwohnungen erlaubt werden.
Zudem solle der bislang auf Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränkte genetische Fingerabdruck die erkennungsdienstliche Standardmaßnahme werden. Verdeckte Ermittler würden dem Papier zufolge straffrei bleiben, wenn sie zwecks Tarnung wenige schwere, "szenetypische" Straftaten begehen, so die "SZ". Mit diesen Forderungen bereite sich das Innenministerium auf die Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl vor, heißt es in dem Bericht.
Ministerium weist Bericht zurück
Das Innenministerium hat dies allerdings zurückgewiesen. "Der Verfassungsschutz bleibt Verfassungsschutz. Die Polizei bleibt Polizei", sagte Ministeriumssprecher Stefan Paris in Reaktion auf den Bericht. Er betonte, das Papier habe nicht "die Willensbildung des Hauses durchlaufen". Die "Süddeutsche" selbst zitiert den Büroleiter von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bruno Kahl, mit der Aussage, es handle sich um kein Koalitionsverhandlungs-Papier, sondern ein "Ministeriums-Internum" - gewissermaßen einen Wunschzettel der Referate des Ministeriums am Ende der Legislaturperiode.
Die im Papier genannten Maßnahmen stießen außerhalb der Union auf heftige Kritik. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, warf Innenminister Schäuble vor, jedes Augenmaß verloren zu haben. "Er überschreitet die roten Linien einer rechtsstaatlichen Innenpolitik." Die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer "Horrorliste". Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnte davor, die historisch bedingte und bewährte Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten aufzuheben.