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Die zum Tode verurteilte sudanesische Christin soll freikommen.
Sudan will zum Tode verurteilte Christin freilassen
Die sudanesische Regierung hat die Freilassung der zum Tode verurteilten jungen Mutter Mariam Jahia Ibrahim Ishag angekündigt. Unterstaatssekretär Abdullahi Alzareg vom Außenministerium in Khartum kündigte an, die 27-jährige Christin werde in den nächsten Tagen freigelassen. Der Sudan garantiere Religionsfreiheit.
01.06.2014
evangelisch.de/epd/dpa

Ibrahim Ishagwar wegen Abfalls vom islamischen Glauben zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre. Ihr Vater war Muslim, ihre Mutter Christin. Der Fall hat weltweit Empörung ausgelöst. Vor wenigen Tagen gebar die junge Frau im Gefängnis ihr zweites Kind, ein Mädchen. Ihr 20-monatiger Sohn ist mit ihr in Haft. Zunächst hieß es, sie könne ihr Kind noch zwei Jahre lang großziehen. Danach werde das Todesurteil vollstreckt.

Trotz ihrer Schwangerschaft musste sie sogar bei der Geburt schwere Fußfesseln tragen, wie alle zum Tode Verurteilten im Sudan. Ihr Mann Daniel Wani ist ein Christ aus dem Südsudan, der seit ein paar Jahren die US-Staatsbürgerschaft hat.

Alzareg erklärte, die sudanesische Regierung habe mit dem Fall nichts zu tun. Das Gesetz erlaube den Bürgern zu glauben, was sie wollten.

Ibrahim Iskhaks Vater ist Muslim, die Mutter aber eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Sie war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden. Das Schicksal der jungen Frau erregte international Aufsehen. Der britische Premierminister David Cameron nannte das Urteil "barbarisch".

War die Freilassung eine Reaktion auf internationalen Druck?

Alzareg erklärte, das Urteil werde von einem Berufungsgericht geprüft, das den Richterspruch abändern könne. Der Anwalt der Christin äußerte sich skeptisch, sagte aber, das Berufungsgericht könne den Anklagepunkt Apostasie fallen lassen. Es bleibe dann aber noch die Beschuldigung wegen Ehebruchs, weswegen sie zu 100 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nach sudanesischem Scharia-Recht ist die Ehe mit einem Christen ungültig.

Menschenrechtler reagierten mit Erleichterung auf die angekündigte Freilassung. In die Freude mische sich aber auch Wut, erklärte die Gesellschaft für bedrohte Völker in Göttingen. Denn die junge Frau werde nicht aus Respekt vor der Glaubensfreiheit freigelassen, sondern um dem sudanesischen Außenminister Ali Karti bei seinem geplanten Europa-Besuch einen Spießrutenlauf zu ersparen. Karti werde am Mittwoch in Berlin erwartet. Sudans christliche Minderheit habe das Unrechtsurteil eingeschüchtert.

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Nach Angaben der Göttinger Gesellschaft ist im Sudan eine Islamisierung im Gang, unter der auch gemäßigte Muslime leiden. Jedes Jahr würden Hunderte muslimische und christliche Frauen ausgepeitscht, weil sie angeblich gegen die strengen Bekleidungsvorschriften verstießen. Der sudanesische Präsident Omar Hassan al-Baschir steht im Westen wegen vielfacher Menschenrechtsverletzungen in der Kritik. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag erließ Haftbefehl gegen ihn wegen Völkermords in der Krisenregion Darfur.

Im Sudan wurden in den vergangenen zwei Jahrzehnten keine Hinrichtungen wegen Abfalls vom Glauben (Apostasie) bekannt. Die Verurteilten wurden meist begnadigt, wenn sie problematische Aussagen widerriefen. Allerdings wird die Todesstrafe im Sudan durchaus noch vollstreckt. Allein 2013 wurden 21 Exekutionen bekannt. Islamisches Recht gilt im Sudan seit den 1980er-Jahren.