Ihr Anwalt legte inzwischen Berufung gegen das Todesurteil ein. Er will notfalls bis vor das Oberste Gericht und das Verfassungsgericht ziehen, wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International berichtet. Nach Informationen des US-Senders CNN wird das Berufungsurteil schon nächste Woche erwartet.
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Derweil gibt es keine genauen Informationen über den Zustand von Mutter und Kind. Weder ihr Ehemann noch ihr Anwalt durften Jahia Ibrahim nach der Entbindung besuchen. Das Baby kam im Frauengefängnis im Khartumer Stadtteil Omdurman zur Welt, in dem die Sudanesin zusammen mit ihrem 20 Monate alten Sohn inhaftiert ist. Laut Amnesty trug sie zuletzt trotz ihrer Schwangerschaft schwere Fußketten, wie es im Sudan für die zum Tode Verurteilten üblich ist.
Die Ehe mit einem Christen gilt als ungültig
Der Fall der jungen Frau löste international große Empörung aus. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer (SPD), sagte, Deutschland habe zusammen mit den Niederlanden, Großbritannien und den USA die sudanesische Regierung aufgefordert, ihre internationalen Verpflichtungen zur Achtung der Menschenrechte einzuhalten. Die britische Regierung nannte das Urteil barbarisch. Spitzenvertreter der evangelischen und der katholischen Kirche in Deutschland pochen auf die Religionsfreiheit.
Ein sudanesisches Gericht hatte die junge Frau Mitte Mai in erster Instanz wegen der Abkehr vom muslimischen Glauben zum Tod durch den Strang verurteilt. Die richterliche Aufforderung, zu ihrem islamischen Glauben zurückzukehren, hatte die junge Frau Berichten zufolge vorher "mit ruhiger Stimme" zurückgewiesen. Laut Amnesty sieht das sudanesische Strafgesetzbuch vor, dass eine zum Tode verurteilte Mutter ihr Neugeborenes zwei Jahre lang stillen und versorgen kann, ehe das Urteil vollstreckt wird.
Ein Datum für die Hinrichtung steht noch nicht fest. Der Richter verhängte außerdem eine Strafe von 100 Peitschenhieben, weil sie mit einem Christen aus dem Südsudan verheiratet ist. Laut CNN hat der Mann, Daniel Wani, die amerikanische Staatsbürgerschaft. Die Ehe mit einem Christen gilt im Sudan als ungültig, weshalb Jahia Ibrahim nach geltendem Rechtsverständnis "Unzucht" begangen hat.
Amnesty startete eine Petition für Ishag
Im Sudan gilt islamisches Recht, der Islam ist Staatsreligion. Der "Abfall vom Glauben" wird mit dem Tode bestraft. Die sudanesische Verfassung sieht jedoch auch die Achtung anderer Religionen sowie die freie Glaubensausübung vor. Auf diese Rechte pochen nun die Unterstützer Jahia Ibrahims. Auch hat der Sudan andere internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Die Realität ist jedoch eine andere: Präsident Omar Hassan al-Baschir steht wegen vielfacher Menschenrechtsverletzungen am Pranger. Vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wird er wegen des Völkermordes in Darfur gesucht.
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Die junge Mutter stellte sich mit Mut und Gelassenheit dem Todesurteil. Sie sei immer schon Christin gewesen und damit keineswegs vom Glauben abgefallen, heißt es zum Beispiel in der "Sudan Tribune". Sie ist Tochter einer äthiopischen Christin und eines sudanesischen muslimischen Vaters, der aber in ihrer Kindheit praktisch abwesend war. So wuchs sie bei ihrer Mutter und mit deren Glauben auf. Sie wurde 2013 verhaftet, nachdem ein Verwandter sie bei den Behörden angezeigt hatte.
Amnesty hat eine Kampagne für Mariam Jahia Ibrahim Ishag gestartet. Schon mehr als 650.000 Menschen unterzeichneten eine Petition für die Aufhebung des Todesurteils. Eine weitere Petiton gibt es auf der Website change.org
Wieviel Hoffnung es für die junge Frau gibt, ist schwer zu sagen. Amnesty zufolge wurde seit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuchs 1991 im Sudan noch keine Hinrichtung wegen Abfall vom Glauben (Apostasie) bekannt. In den meisten Fällen seien die Anklagen fallen gelassen oder die Urteile aufgehoben worden. Allerdings erst, nachdem die Verurteilten problematische Aussagen widerrufen hätten. Exekutionen gibt es im Sudan durchaus: 21 Menschen wurden im vergangenen Jahr hingerichtet.