Foto: epd-bild / Werner Krüper
Seite an Seite: Eine von etwa 400.000 Pflegekräften aus Osteuropa betreut einen hilfsbedürftigen Mann.
Schwarzarbeit in der häuslichen Pflege an der Tagesordnung
Sie kochen, waschen, putzen und pflegen: Rund 400.000 Osteuropäerinnen arbeiten nach Schätzungen des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in deutschen Seniorenhaushalten - die meisten von ihnen illegal.
05.02.2014
epd
Claudia Rometsch

Doch eine Verbesserung für die Frauen, die oft unversichert bei schlechter Bezahlung rund um die Uhr im Dienst sind, ist nicht in Sicht. Ein Vorschlag des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn zur Legalisierung der Schwarzarbeiterinnen stößt zwar bei Experten auf Zustimmung. Das zuständige SPD-geführte Bundesarbeitsministerium sieht das Thema derzeit aber nicht auf der Agenda der Bundesregierung.

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Gewerkschaften und Sozialverbände prangern das Problem des Pflege-Schwarzmarktes seit Jahren an. Die Arbeitsbedingungen der osteuropäischen Seniorenbetreuerinnen widersprächen in der Regel jeglichen in Deutschland gültigen Arbeitszeitregelungen, kritisiert etwa Margret Steffen, Expertin für Gesundheitspolitik bei der Gewerkschaft ver.di. Doch obwohl es im Koalitionsvertrag eine Reihe von Vorhaben zum Thema Pflege gibt, sind Vorschläge zur Legalisierung der osteuropäischen Hilfen laut Bundesarbeitsministerium derzeit "nicht Gegenstand von Regierungshandeln".

Nicht zu viel Schreibkram für Angehörige

Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, schlägt eine Lösung nach österreichischem Vorbild vor: "In Österreich wurde eine Legalisierung mit Sonderarbeitsbestimmungen, aber auch klaren Freizeitregelungen geschaffen. Daran könnte sich eine Regelung orientieren." In Deutschland sei eine Anmeldung der Frauen über die Minijob-Zentrale denkbar. Die Sozialversicherungskosten könnte - wie in Österreich - die Pflegeversicherung übernehmen.

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Diese Lösung wäre auch für die betroffenen Familien eine Hilfe, sagt Andrea von der Malsburg vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln. Zwar gebe es schon jetzt die Möglichkeit, die Haushaltshilfen bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) anzumelden. Dabei hätten die Angehörigen aber die Pflichten ganz normaler Arbeitgeber. Der damit verbundene sehr hohe Verwaltungsaufwand mit Sozialversicherung und Versteuerung überfordere viele Angehörige, beobachtet die Wissenschaftlerin.

Zwar handelt es sich bei den Haushaltshilfen in Seniorenhaushalten nicht um geringfügig Beschäftigte, so wie bei den klassischen Minijobs. Aber für sie könnte das gleiche vereinfachte Anmeldeverfahren angewandt werden wie für Minijobberinnen, die stundenweise in Haushalten arbeiten. Deren Arbeitgeber können die Helferin mit einem einfachen Haushaltsscheck-Formular anmelden und müssen für sie lediglich eine Pauschale in die Rentenkasse zahlen.

Pflegekräfte brauchen Rat von Fachleuten

Die meisten osteuropäischen Haushaltshilfen kämen über Vermittlungsagenturen nach Deutschland, beobachtet Sylwia Timm von Beratungsprojekt "Faire Mobilität" des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Die versprächen sowohl den Frauen als auch den Angehörigen der Senioren ein legales Beschäftigungsverhältnis. Doch oftmals hätten die Frauen keine richtigen Arbeitsverträge, arbeiteten ohne ihr Wissen als Scheinselbstständige und seien auch nicht sozialversichert. Das Modell der Anmeldung über die Minijob-Zentrale hält Timm daher für einen guten Ansatz.

Allerdings könne die vereinfachte Anmeldung der Haushaltshilfen nur ein erster Schritt zu einer umfassenden Lösung sein, sind sich die Expertinnen einig. Entscheidend für bessere Arbeitsbedingungen, aber auch eine bessere Pflege sei es, die Haushaltshilfen - die in der Regel keine Pflegefachkräfte sind - in die hiesigen professionellen Strukturen einzubinden, sagt von der Malsburg. Es müsse eine fachliche Kontrolle geben, aber auch Beratung und Ansprechpartner, bei denen sich die Frauen Hilfe holen könnten.

Ungeklärt ist allerdings noch, wer für die Sozialversicherung der Haushaltshilfen aufkommen sollte. Die Pflegekassen könnten diese Kosten nicht übernehmen, erklärt der GKV-Spitzenverband.