Foto: dpa/Ralf Hirschberger
Die mikroskopische Aufnahme zeigt eine menschliche Eizelle, die in einem Dresdner Speziallabor zu Demonstrationszwecken injiziert wird.
Vorerst keine Gentests an Embryonen
Erblich vorbelastete Paare müssen weiter auf die Möglichkeit für Gentests an Embryonen warten. Obwohl zum ersten 1. Februar die Verordnung zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft tritt, sind die Voraussetzungen zur Anwendung in den meisten Ländern noch nicht geschaffen.

Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den Landesregierungen ergab, sind bislang noch keine PID-Zentren genehmigt und keine der vorgeschriebenen Ethik-Kommissionen gebildet worden. Damit sind die Gentests auf rechtlich abgesicherter Grundlage weiterhin nicht möglich.

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Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Bundestag nach langer Debatte 2011 eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes beschlossen. Danach sind Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn bei dem Elternpaar ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist oder sogar die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt besteht.

Für die genaue Umsetzung, für die die Länder verantwortlich sind, hat der Bund eine Verordnung verabschiedet, die in rund zwei Wochen in Kraft tritt. Sie nennt allerdings keine Frist, bis wann die Länder alle Voraussetzungen geschaffen haben müssen.

Noch kein PID-Zentrum zugelassen

Die Länder entscheiden über die Zulassung sogenannter PID-Zentren. Nur dort dürfen die Gentests vorgenommen werden. Über die Erlaubnis muss in jedem Einzelfall eine Ethik-Kommission entscheiden, die mit vier Medizinern, einem Juristen, einem Ethikexperten sowie jeweils einem Vertreter der Patienten- und Behinderteninteressen besetzt sein muss.

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Nach bisherigem Stand wird es bundesweit zwei länderübergreifende Ethik-Kommissionen geben. Laut der epd-Umfrage haben sich Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg zusammengeschlossen. Zudem wollen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zusammenarbeiten.

In den Ländern des nördlichen Zusammenschlusses sind die Vorbereitungen offenbar bisher am weitesten. Die erforderlichen Gesetze zur Schaffung des Staatsvertrages sind in die Parlamente eingebracht, aber noch nicht verabschiedet. Aus dem niedersächsischen Sozialministerium heißt es, dass die Benennung der Mitglieder der Ethik-Kommission "weitgehend abgeschlossen" sei und das Gremium fristgerecht zum 1. Februar mit der Arbeit beginnen könne. Allerdings ist nach Angaben Niedersachsens noch kein PID-Zentrum zugelassen worden. Es stehe noch nicht einmal fest, wo es solch ein Zentrum geben wird, heißt es aus dem Ministerium.

In den südlichen Bundesländern stehen die Pläne noch ganz am Anfang. Das sächsische Sozialministerium teilte mit, dass ein Gesetz erst im Februar im Kabinett behandelt werde. In Baden-Württemberg, wo nach Angaben des dortigen Ministeriums bereits zwei Anträge von Paaren vorliegen, hieß es, es handele sich um ein "zeitaufwändiges Verfahren". Ähnlich äußerten sich die zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bayern.

Auch in Nordrhein-Westfalen, Berlin und Sachsen-Anhalt stehen Ethik-Kommissionen und Standorte für Zentren noch nicht fest. In Sachsen-Anhalt teilte das Sozialministerium mit, es wolle erst dann über die Einberufung einer Ethik-Kommission beraten, wenn ein erster Antrag auf Zulassung solch eines Zentrums vorliegt.

Bloechle: "Für die Patienten ist das furchtbar"

Der Berliner Gynäkologe und Experte für PID, Matthias Bloechle, hat den Ländern vorgeworfen, die Umsetzung der Gentests zu verschleppen. Seit dem Bundestagsbeschluss seien fast drei Jahre vergangen "und die Patienten sind keinen Schritt weiter", sagte Bloechle. "Im Moment erleben wir ein Ausbremsen durch die Hintertür", ergänzte der Mediziner. Betroffenen Paaren signalisiere man damit, dass sie für eine Behandlung weiterhin ins Ausland fahren müssten.

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Bloechle, der in Berlin ein sogenanntes Kinderwunschzentrum leitet, hat die Diskussion um Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung in Gang gebracht, indem er sich vor Jahren selbst anzeigte, nachdem er diese Tests vorgenommen hatte. Das Verfahren ging bis vor den Bundesgerichtshof, der entschied, dass die Regelungen im Embryonenschutzgesetz geändert werden müssen, um Rechtsklarheit zu schaffen. Das aus dem Jahr 1990 stammende Gesetz war dafür nicht ausreichend.

Bloechle sagte, er selbst habe in Berlin einen Antrag auf Zulassung eines PID-Zentrums gestellt. "Mir wurde aber beschieden, dass das Land Berlin noch gar keine landeseigene Regelung getroffen hat.", sagte er. "Ich finde das sehr eigenartig. Für die Patienten ist das furchtbar."

Der Gynäkologe betonte wie wiederholt in der Vergangenheit, dass er die PID trotzdem weiter anwende. "Ich kann und will den Patienten nicht zumuten, dass sie auf die Bürokratie warten", sagte er. Nach seinen Angaben werden zwölf bis 14 Fälle pro Jahr bei ihm behandelt. Die Kosten einer Präimplantationsdiagnostik, die die Patienten selbst bezahlen müssen, liegen nach seinen Angaben je nach Fall bei 5.000 bis 10.000 Euro.