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EKD-Synode: Wahlen und Aussprache im "Familienstreit"
Nachlese zum umstrittenen Familienpapier und Personalentscheidungen: Auf das evangelische Kirchenparlament wartet über Gesetzgebungsarbeit und das Schwerpunktthema Welternährung hinaus ein dichtes Programm.
07.11.2013
epd
Rainer Clos

Eine offene Aussprache zum Thema Ehe und Familie wird von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erwartet, die vom 10. bis 13. November in Düsseldorf zusammenkommt. Seit Juni gibt es in der evangelischen Kirche einen ungewohnt heftigen Streit über das Familienpapier, das der Rat der EKD vorgelegt hat. Die Autoren empfehlen eine umfassende Anerkennung aller familiären Lebensformen. Kritiker - nicht allein aus konservativen Kreisen - sehen darin eine Abwertung der traditionellen Ehe und bemängeln Defizite in der theologischen Begründung der Orientierungshilfe.

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Mit einer Fachtagung in Berlin unternahm die EKD zwar den Versuch, die Debatte über das evangelische Eheverständnis zu versachlichen. Aber einen Schlusspunkt markierte das Symposium mit Theologieprofessoren keinesfalls. Dass der Klärungsprozess weitergeht, machte EKD-Ratsvorsitzender Nikolaus Schneider deutlich. Die Synodentagung in Düsseldorf sei eines der Foren, auf denen das Gespräch über die unterschiedlichen Positionen fortgesetzt werde, erwartet Schneider. Dem Kirchenparlament soll auch eine Textsammlung mit den Expertenvorträgen und Diskussionsbeiträgen vorliegen.

Zur Versachlichung der Kontroversen könnte ebenfalls beitragen, dass in der EKD erwogen wird, die Kammer für Theologie zeitnah mit einer fundierten Studie zum evangelischen Verständnis von Ehe und zur Institutionenethik zu beauftragen. Auf diesem Wege ließen sich Missverständnisse ausräumen und die Orientierungshilfe biblisch und theologisch einordnen.

Beckstein will Präses werden

Bereits am Eröffnungstag bestimmen die 126 Laien und Theologen des evangelischen Kirchenparlaments einen Synodenpräses. Neu besetzt werden muss dieses Leitungsamt, nachdem die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt Ende September das Präsesamt niedergelegt hat. Seine Bereitschaft zur Kandidatur hat bisher der CSU-Politiker Günther Beckstein signalisiert. Er war 2009 bei der Präseswahl der damaligen Bundestagsvizepräsidentin Göring-Eckardt unterlegen. Zusammen mit dem rheinischen Oberkirchenrat Klaus Eberl fungiert der frühere bayerische Regierungschef seither als Vizepräses.

Im kirchenpolitischen Koordinatensystem gilt Beckstein als dem eher konservativen Flügel zugehörig. Dem neuen bayerischen Landtag gehört er nicht mehr an und um einen Sitz in der künftigen Landessynode in Bayern, deren berufenes Mitglied Beckstein seit 18 Jahren ist, bemüht er sich ebenfalls nicht mehr.

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Seine Amtszeit als EKD-Präses wäre ohnehin zeitlich begrenzt, da sich die Synode bereits im ersten Halbjahr 2015 neu konstituieren und eine neue Leitung wählen wird. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass es weitere Bewerber geben wird - zumal der Präses automatisch Mitglied im Rat der EKD ist.

In diesem Leitungsgremium sind ebenfalls zwei Plätze neu zu besetzen. Die Nachwahl ist erforderlich, da Altbischof Johannes Friedrich und die Theologieprofessorin Christiane Tietz als Ratsmitglieder ausscheiden. Vorgeschlagen dafür sind der bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm und die Theologieprofessorin Elisabeth Gräb-Schmidt aus Tübingen.

Bedford-Strohm: Vorentscheidung über den Ratsvorsitz?

Die Wahl des profilierten Theologen Bedford-Strohm, der seit zwei Jahren an der Spitze einer weithin stabilen Landeskirche für neue Akzente sorgt, könnte womöglich als Indiz für eine Vorentscheidung über den Ratsvorsitz 2015 gewertet werden.

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Denn bis dahin sind alle leitenden Geistlichen - Bischöfe und Kirchenpräsidenten -, die 2009 in den EKD-Rat gewählt wurden, im Ruhestand, was ihre Wiederwahl ausschließt. Im Blick auf 2017 und die Vorbereitung des Reformationsjubiläums erscheint deshalb vielen eine sichtbare personelle Kontinuität in der EKD-Spitze geboten.

Doch neben derart strategischen Erwägungen geben bei Wahlen in der evangelischen Kirche mitunter auch konfessionelle, regionale und Gender-Kriterien den Ausschlag. Zumal über die Ratszusammensetzung neben den 126 Synodenmitgliedern auch die Kirchenkonferenz als Vertretung der 20 Landeskirchen entscheidet.