Herr Landesbischof, in einem Zeitungsinterview heißt es, dass Sie in der hannoverschen Landeskirche künftig Gottesdienste mit einer Trauzeremonie für homosexuelle Paare anbieten wollen. Handelt es sich dabei um Gottesdienste, die der Trauung von Mann und Frau gleichgestellt sind?
Ralf Meister: Schon jetzt gibt es ja in der Landeskirche eine Andachtsform für gleichgeschlechtliche Paare, die Fürbittandacht. Die Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft, für die wir nun eine Liturgie entwickeln, werden wie die traditionellen Traugottesdienste die Paare segnen, die ihre Beziehung unter Gottes Schutz und Geleit stellen wollen. Die Zeremonie für beide Anlässe wird jedoch verschieden sein und bleiben.
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Eine solche Agende wird sich also von der traditionellen Trauagende unterscheiden?
Meister: Ja. Das ursprüngliche Bild zweier Menschen, die sich für ihr ganzes Leben aneinander binden, ist in der Bibel das Bild von Mann und Frau. Dieses hatte auch Konsequenzen für die gottesdienstliche Form, die in der Trauagende niedergelegt ist. Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft formulieren mir gegenüber den Wunsch, an dieser Stelle eine der Trauung gleichgewichtige, angemessene und würdige Segenshandlung in einem Gottesdienst in der Kirche zu haben, die ihrer Partnerschaft die Zusicherung von Gottes Beistand gibt. Deshalb werden sich diese Agenden unterscheiden.
Die hannoversche Landeskirche hatte jahrzehntelang ein Problem mit dem Thema Homosexualität sowie schwulen und lesbischen Pastorinnen und Pastoren. Hat sich das inzwischen geändert?
Meister: Es gab und gibt eine intensive theologische Debatte über sexualethische Fragestellungen in unserer Kirche. Für mich gehört zu einer biblischen Interpretation homosexueller Partnerschaften, dass sie im Horizont der Gottesbeziehung in Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung gelebt wird. Natürlich hat sich das Verständnis von Homosexualität und die Perspektive auf schwule und lesbische Pastorinnen und Pastoren geändert. Seitdem der Staat eingetragenen Lebenspartnerschaften eine rechtliche und soziale Anerkennung gewährt, öffnen wir gottesdienstliche Formen für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare.