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Bundestagswahl: Was die Parteien zum "Dritten Weg" sagen
Fast 800 Seiten umfassen zusammengenommen die Wahlprogramme der fünf Bundestagsparteien. Schwierig, vor der Wahl im September einen genauen Überblick zu bekommen. Wir haben uns die Programme angeschaut und bei den Parteien nachgefragt. Zwei Mal wöchentlich stellen wir bis zur Wahl die verschiedenen Positionen zu einer bestimmten Frage dar: heute zum "Dritten Weg".

CDU/CSU – Der Dritte Weg hat sich bewährt

Die Unionsparteien bejahen das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und auch ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht. Der Staat solle und dürfe den Kirchen nicht "hineinreden", wie sie ihre Arbeitsverhältnisse gestalten. Ansonsten verletze er seine weltanschauliche Neutralität.

###mehr-info### Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU, Maria Flachsbarth: "Allerdings sind wir mit den Kirchen in sehr konstruktivem Gespräch darüber, dass die Maßstäbe, die sie sich aus ihrem Glaubensverständnis selbst setzen, auch eingehalten werden - beispielsweise dort, wo in einzelnen Einrichtungen Leiharbeiter eingesetzt wurden." Sie sei froh, dass die Kirchen selbst Maßnahmen ergriffen hätten, um an einzelnen Stellen nachzubessern.

SPD – Durch Verhandlungen zu mehr Gerechtigkeit

Die Sozialdemokraten stehen dem "Dritten Weg" der Kirchen grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings, so betont SPD-Kirchenbeauftragte Kerstin Griese, dürften elementare Grundrechte der kirchlichen Arbeitnehmer nicht verletzt werden. Zu diesen Grundrechten zählt die SPD etwa das Verbot von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung - dieser Punkt spielt vor allem bei der katholischen Kirche eine Rolle - und das Streikrecht. Die SPD setzt dabei auf einen Dialog zwischen den Kirchen als Arbeitgebern und den Gewerkschaften, etwa in Form eines Runden Tisches.

Gerade im Bereich der Pflege und der sozialen Dienste, wo die Kirchen die größten Arbeitgeber stellen, hätten sich die Arbeitsbedingungen in den vergangenen Jahren stark verändert, sagt Griese. Lohndumping und Outsourcing seien auf dem Vormarsch. Deswegen befürwortet die SPD einen allgemein gültigen "Branchentarif Soziales", der auf der Grundlage von kirchlichen und nichtkirchlichen Tarifverträgen entwickelt werden soll.

Bündnis 90/Die Grünen – Dritter Weg nur für den Bereich der Verkündigung

Auch die Grünen wollen die Rechte der kirchlichen Arbeitnehmer stärken. Kirchliche Mitarbeiter, die nicht im Verkündigungsbereich tätig sind, sollen die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer bekommen - zum Beispiel das Recht zur Bildung von Betriebsräten und das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit einschließlich der Streikfreiheit.

Der religionspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Josef Winkler, sagt: "Wir verstehen, dass die Idee der Dienstgemeinschaft der arbeitsrechtliche Ausdruck des theologischen Konzepts der christlichen Nächstenliebe ist. Dies erkennen wir in der Theorie an. In der Praxis kritisieren wir, dass die Idee leider die strukturelle Asymmetrie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht beseitigt." Außerdem hielten es die Grünen für einen evidenten Verstoß gegen die Dienstgemeinschaft, wenn Arbeitgeber ein Tarifwahlrecht besitzen, sich also aussuchen können, welchen kircheneigenen Tarif sie ihrer Bezahlung zugrunde legen.

Die besonderen Loyalitätsanforderungen der Kirchen sind in den Augen der Grünen nur für Mitarbeiter im Verkündigungsbereich sinnvoll und akzeptabel. Eine Überprüfung der privaten Lebensführung etwa von Pflegepersonal oder Putzkräften passe nicht in eine demokratische Gesellschaft - diese Kritik richtet sich im Wesentlichen gegen die katholische Kirche.

FDP:  Keine Einmischung in kirchliche Selbstbestimmung

Die Liberalen halten den "Dritten Weg" als Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht für verfassungsrechtlich garantiert. Sie verweisen dabei auf Artikel 140 Grundgesetz, in dem das kirchliche Selbstbestimmungsrecht der Weimarer Reichsverfassung übernommen wurde. Dass sich die Kirchen eigene Mitarbeitervertretungen und Kollektivregelungen geschaffen hätten, sei durch dieses Selbstbestimmungsrecht begründet. FDP-Sprecher Peter Blechschmidt: "Wir wollen und können nach dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Religionsfreiheit den Kirchen nicht vorschreiben, wie sie ihren Auftrag zu erfüllen haben."

###mehr-artikel### Zwar müssten arbeitsrechtliche Vorschriften, die für alle Arbeitgeber gelten, beispielsweise der Kündigungsschutz, auch in kirchlichen Betrieben Anwendung finden. Andererseits akzeptiere die FDP die Idee einer "Dienstgemeinschaft" der kirchlichen Mitarbeiter und damit auch ein "an die Besonderheiten des kirchlichen Dienstes" angepasstes Arbeitsrecht.

Die Linke – Eine Demokratisierung der kirchlich-diakonischen Arbeitswelt ist überfällig

Die Linke hält den "Dritten Weg" der Kirchen für reformbedürftig. Im Grundgesetz werde den Kirchen lediglich zugesichert, ohne Einmischung des Staates über die Besetzung ihrer Pfarr- und Bischofsämter zu entscheiden. Ein arbeitsrechtlicher Sonderstatus der Kirchen sei dagegen nicht beabsichtigt gewesen. Der Begriff der "Dienstgemeinschaft" sei erst in den 1950er Jahren etabliert worden, um Gegensätze zwischen der Kirche als Arbeitgeber und ihren Beschäftigten zu beschönigen und sich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Anbietern von sozialen Dienstleistungen zu verschaffen.

###mehr-links### Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Linken: "Es ist überfällig, dass Mitarbeiter von Betrieben, die sich im Eigentum der Kirche befinden, dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer erhalten." Die Linken fordern vor allem die Abschaffung des Streikverbots für kirchliche Mitarbeiter. "Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen darf nicht höher gewertet werden als das Recht der Mitarbeiter, ihrem Arbeitgeber im Arbeitskampf auf Augenhöhe zu begegnen.?" Wenn die Kirchen ihr Recht auf Selbstbestimmung dazu nutzten, um Niedriglöhne, Überstunden und Leiharbeit in ihren Betrieben zu etablieren, dann führten sie christliche Werte wie Gerechtigkeit und Nächstenliebe ad absurdum.