Länder stimmen Gesetz zur vertraulichen Geburt zu
Der Bundesrat hat am Freitag dem neuen Gesetz zur vertraulichen Geburt zugestimmt. Es ermöglicht Frauen in Notlagen, ihr Kind mit der nötigen medizinischen Versorgung zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Die persönlichen Daten werden dafür versiegelt. Das Kind hat dann im Alter von 16 Jahren das Recht, diese Daten einzusehen, um seine Herkunft zu erfahren. Das Gesetz, für dessen Umsetzung noch Vorbereitungen in den Ländern nötig sind, tritt am 1. Mai 2014 inkraft.

Eine zentrale Rolle bei der Beratung nehmen die bewährten Schwangerschaftsberatungsstellen ein. Für die Aufbewahrung der Daten wird das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verantwortlich sein. Will eine Mutter auch nach Vollendung des 16. Lebensjahres ihres leiblichen Kindes nicht, dass es ihre Identität erfährt, muss ein Gericht entscheiden.

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Bislang gibt es für Mütter in Notlagen Babyklappen oder die Möglichkeit der anonymen Geburt, bei der im Krankenhaus die Auskunft über persönliche Daten verweigert wird. Beides bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Kinderschutzorganisationen beklagen, dass diese Möglichkeiten dem Kind das Recht auf Wissen seiner Herkunft nehmen.

Anonyme Geburt und Babyklappe werden durch das Gesetz nicht abgeschafft, sollen aber evaluiert werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) erhofft sich, dass sie durch die vertrauliche Geburt überflüssig gemacht werden. Experten zweifeln, dass dies gelingt, unter anderem, weil die vertrauliche Geburt anders als die anderen Angebote mit bürokratischen Hürden verbunden sei.