Im Zweifel für den Angeklagten, heißt der Rechtsgrundsatz. Den hat die Polizei im Falle Lothar Königs offenbar umgekehrt. Wegen Landfriedensbruch steht der Jenaer Jugendpfarrer vor Gericht - er soll Teilnehmer einer Demonstration gegen Neonazis zur Gewalt gegen Polizisten angestiftet haben. König hat das stets bestritten, die ersten bekanntgewordenen Aufnahmen von der Demonstration stützten seine Aussagen. Die Staatsanwaltschaft war sich dennoch sicher: Der Prozess hat seine Berechtigung.
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Die Anklage gegen Lothar König beruhte auf der Aussage, sein blauer Lautsprecherwagen sei zum Zeitpunkt der Anstiftung mit der Demonstration mitgefahren. Davon gab es laut Anklage kein Videomaterial - so steht es in der Akte, so hat es einer der vorgeladenen Polizisten gesagt.
Beides ist nach Angaben der Verteidigung falsch, denn jetzt sind Videoaufnahmen aufgetaucht, die die Aussagen infrage stellen. Mehr noch: Das Videomaterial, was im Prozess genutzt wurde, "ist durch Schnitte regelrecht verfälscht und auf den Angeklagten focussiert [sic] worden", schreibt Königs Verteidiger Johannes Eisenberg. Im Zweifel eben gegen den Angeklagten.
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Wenn das stimmt - und alles sieht danach aus, denn auch der Vorsitzende Richter hat die Notwendigkeit bestätigt, das ganze Material für den Prozess zu sichten - muss sich die sächsische Polizei einige Fragen gefallen lassen. Warum wurde die Auswahl des Videomaterials nicht in den Prozessakten transparent gemacht? Warum kannten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung das Material, das jetzt erst auf Antrag der Verteidigung herausgegeben wurde? Warum hat die Polizei nur Videomaterial gewählt, das in Zusammenhang mit vermeintlichen Straftaten des blauen Lautsprecherwagens von König stand, aber das entlastende Material nicht zur Akte dazugenommen?
Ein Debakel für Polizei und Staatsanwaltschaft
Für die Staatsanwaltschaft sind der Antrag der Verteidigung, den Prozess auszusetzen, und die Entscheidung des Richters, dem Antrag stattzugeben, ein Debakel. Denn der Prozess gegen den Pfarrer war von Beginn an umstritten, alle Indizien deuteten darauf hin, dass die Anklage auf tönernen Füßen stand. Die sind jetzt ganz weggebrochen. Aus dem Zweifel an Königs Schuld wird nun Zweifel am Verhalten der Polizei und der Anklage.
In dieser Richtung ist jetzt Aufklärung nötig - und falls die Dresdner Justiz den Prozess nicht neu startet, sondern einstellt, verhindert sie genau das. Allerdings: Die Verteidiger von Lothar König haben einen der Polizisten, der als Zeuge geladen war, wegen Falschaussage angezeigt. Wenn die Ungereimtheiten im Prozess gegen Lothar König unter den Teppich gekehrt werden sollten, bleibt immerhin der Wille, das Verhalten der Polizei genauer unter die Lupe zu nehmen. Das ist offenbar nötig.