"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." So steht es im sogenannten Weimarer Kirchenartikel 139, der in das Grundgesetz der BRD übernommen wurde. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, formuliert es so: "Der Sonntag ist eine heilsame Unterbrechung des Alltags". Deswegen kämpfen die Kirchen Seite an Seite mit den Gewerkschaften für einen wirksamen Sonntagsschutz und die Einhaltung der Sonntagsruhe. Hier verbinden sich die jüdische Sabbattradition vom siebten Tag als Ruhe- und Gedenktag und die christliche Sonntagstradition als Feier des Tages der Auferstehung Jesu Christi. Hier wird aber auch die ökonomische Verwertungslogik durchbrochen, hier geht es um den Menschen, um die Möglichkeit, zusammen zu feiern und zu entspannen. Und darum, Gottesdienst, Einkehr und Gebet zu ermöglichen, die Seele zu ihrem Recht kommen zu lassen.
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Nichtsdestotrotz ist dieser Tag für viele Menschen auch ein Arbeitstag – nicht zuletzt für Pfarrerinnen und Pfarrer. Er muss deswegen nicht gleich Alltag sein. So wie Ruth Schlenker geht es vielen. Sie ist Pastorin im Weimarer Land und betreut sieben Gemeinden. Sonntags hält sie vier Gottesdienste, über den ganzen Tag verteilt. Trotzdem sagt sie, was sie am Sonntag tue, komme ihr gar nicht wie Arbeit vor: "Wenn ich mal gehe, werde ich mir vorwerfen, dass ich die Leute nicht zum Brennen gebracht habe, dass ich nicht das Evangelium in ihnen entzündet habe."
Allerdings schläft Ruth Schlenker auch am Sonntagabend regelmäßig vor dem Fernseher ein. Gut, dass es da den dienstfreien Tag zur Erholung gibt. "Wenn die Pfarrerin oder der Pfarrer am Sonntag Dienst hat, soll sie oder er einen Werktag der folgenden Woche von dienstlichen Verpflichtungen frei halten", heißt es in §19 der Urlaubsordnung für Pfarrerinnen und Pfarrer der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau. Ähnliche Absätze gibt es auch in den Verordnungen und Dienstgesetzen der anderen Landeskirchen.
Der Montag als "Pfarrersonntag"
Früher galt so einmal der Montag als "Pfarrersonntag". Das ändert sich aber mittlerweile: Aus einer Befragung der Evangelischen Kirche in der Pfalz im Jahr 2011 geht hervor, dass die dortigen Pfarrerinnen und Pfarrer auch montags sehr viele regelmäßige Termine haben. Am ehesten ist laut dieser Untersuchung noch der Samstag frei von solchen festen Terminen, was den Schluss nahelegt, dass dieser freigehalten wird, weil gemeinsame Zeit mit Familie oder Freunden, die berufstätig sind, eher am Samstag als an Werktagen möglich ist.
Pfarrer Thomas Jakubowski sagt sogar: "Der Montag als Pfarrersonntag, das ist lachhaft!" Jakubowski ist Vorsitzender des Verbands evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland, dem etwa 20.000 Pfarrerinnen und Pfarrer in 22 Mitgliedsvereinen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland angehören. Ihm geht es allerdings in erster Linie um die enorme Arbeitsverdichtung für Pfarrerinnen und Pfarrer in den letzten Jahren, die einen freien Tag generell gefährdet. In den Landeskirchen gibt es massive Kürzungen und Umstrukturierungen, neue Anforderungen für die Pfarrerinnen und Pfarrer in den Gemeinden kommen hinzu. "Das Rad dreht sich schneller, aber die Dienstpflicht bleibt gleich", meint Jakubowski. Und zu dieser Dienstpflicht gehört zum Beispiel die Erreichbarkeit des Gemeindepfarrers.
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Natürlich gibt es die Möglichkeit, sich an freien Tagen vertreten zu lassen, aber, so Jakubowski, in den Dienstgesetzen sei nun einmal festgelegt, dass eine Pfarre übertragen werde – und die sei nicht wirklich teilbar. "Da muss eine Kulturveränderung passieren", meint der Seelsorger, "in die Kirchenordnungen muss so etwas wie eine 'volle Vertretbarkeit' Einzug halten." Das wäre im Ergebnis schließlich bloß eine Reform in den Strukturen, nicht wirklich eine Revolution: Beispielsweise könnten Teams gebildet werden, die sich die gemeinsame Verantwortung teilen und zusammenarbeiten. "Pfarrerinnen und Pfarrer sind – entgegen der landläufigen Meinung – sehr wohl Teamplayer", meint Jakubowski.
Etwas weiter geht da schon seine zweite Forderung: "Es muss eine klare Verwaltungszuweisung für die Pfarrämter geben, auch wenn das Geld kostet." Denn auch der Verwaltungsaufwand, der mit vielen Aufgaben einher gehe, mit dem Betreiben einer Kindertagesstätte beispielsweise, sei in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten enorm gestiegen. "Da nützt es nichts, wenn an einem halben Vormittag in der Woche eine Verwaltungskraft da ist – das macht mehr Arbeit, als dass es hilft."
Das Sabbatgebot und das schlechte Gewissen
Gründe auch für Pfarrerinnen und Pfarrer, einen Sabbat einzuhalten, gibt es hingegen genug. Pfarrer Gerhard Lanzenberger aus Eppingen zum Beispiel weist in einem Aufsatz in den Badischen Pfarrervereinsblättern darauf hin, dass das Sabbatgebot in Exodus 31 theologisch als herausgehoben zu betrachten ist: "Nicht ohne Grund ist die Schabbatfeier im Judentum das wichtigste Fest. Es deckt sich mit dem exegetischen Befund und wir als Theologen sollten endlich daraus praktische Konsequenzen ziehen!" Er geht sogar noch weiter: "Pfarrer, die selbst Unruhe verbreiten und 7 Tage arbeiten, können kein Vorbild sein und werden zu Heuchlern, wenn sie die Sonntagöffnungszeiten anprangern."
Die Hinderungsgründe liegen dabei, neben den genannten strukturellen - vor allem in zwei Bereichen: Zum einen in der mangelnden Fähigkeit zur Selbstorganisation bei einigen Pfarrerinnen und Pfarrern, zum anderen aber vor allem in deren eigenem Amtsverständnis.
Pfarrer Jörg Bachmann aus Fraureuth zum Beispiel schreibt in seinem Blog, dass er es sich - mittlerweile - abgewöhnt habe, ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn er frei habe: "Das hat nichts damit zu tun, dass ich als Pfarrer nicht 24 Stunden am Tag Pfarrer bin und sieben Tage in der Woche und dass ich dazu von Gott berufen bin. Dazu stehe ich immer, auch 23 Jahre nach meiner Ordination. Ich bin mit Leib und Seele Pfarrer. Doch die freie Zeit und die Freizeit braucht auch ein Pfarrer. Es ist ein großer Unterschied, ob ich Sonntag Abend um 21 Uhr angerufen werde und gebeten werde, einem Menschen den Sterbesegen zu geben, oder ob jemand am Sonntag Abend um 21 Uhr anruft und fragt, ob er einen Raum am Mittwoch im Gemeindehaus mieten kann. Letzteres ist nicht meine Aufgabe, das ist die Aufgabe des Gemeindebüros, und wird von mir mit Sicherheit nicht am Sonntag um 21 Uhr geklärt."
Man braucht Zeit, um für die Menschen zu beten
Ähnlich sieht das auch Pfarrerinnenvertreter Jakubowski: "99 Prozent der Pfarrerinnen und Pfarrer opfern lieber einen freien Tag, als eine Seele im Stich zu lassen." Und das sei auch gut so. Es gehe vielmehr darum, mit den Presbyterien, Kirchenvorständen und Gemeindegliedern vor Ort klare Zielvorgaben für die Arbeit zu entwickeln und beständig zu überprüfen.
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Von Kirchenleitungsseite sollte die Dienstpflicht deshalb eher allgemein geregelt sein. Vor allem aber, so Jakubowski - und das sei seine Vision von Pfarramt - sollte man zeigen, dass es auch anders geht, dass man nicht immer und rund um die Uhr Leistung erbringen kann und muss. Man müsse dazu nicht unbedingt, wie viele das praktizierten, am freien Tag den Ort verlassen oder etwaige Anfragen möglichst harsch zurückweisen. Man könne doch auch buchstäblich sich eine Bibel nehmen, sich auf eine Parkbank setzen und für alle ersichtlich Meditation und Entspannung betreiben.
Dabei könne man schon ansprechbar bleiben, aber eben auch Vorbild sein in der Unterbrechung des Alltags: "Wir können doch nicht immer nur sagen, dass wir für die Menschen beten und uns dann gar keine Zeit dafür nehmen. Wir sammeln über die Woche so viel an in unserer Seele, das müssen wir auch mal ausschütteln, um weiter aufnahmefähig zu bleiben."