Mädchen mit Maske vor dem Gesicht
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Geht es dem Nachbarskind gut oder schlecht? Im Zweifel ist es richtig, beim Jugendamt anzurufen.
Wenn Familien Hilfe brauchen
Wer als Außenstehender vermutet, dass ein Kind vernachlässigt oder gar misshandelt wird, steht vor der Frage: Was tun? Ein Leitfaden.

Wenn das Mädchen wieder einmal blaue Flecken hat, wenn der Junge bei Eis und Schnee Sandalen trägt, wenn das Kind dauernd aggressiv ist – dann kann das bedeuten, dass in der Familie etwas nicht stimmt. Doch wer vermutet, dass etwas schief läuft, weiß oft nicht, an wen er sich eigentlich wenden soll. Direkt ans Jugendamt? Oder an eine andere Beratungsstelle? Und an welche?

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Beim Kinderschutz-Zentrum Berlin rufen immer wieder Menschen an, die Vorurteile gegenüber den Behörden haben. "Die Leute wollen wissen, was passiert, wenn sie sich beim Jugendamt melden", sagt Doreen Breitenstrom vom Berliner Kinderschutz-Zentrum. Das Bild vom Amt, das den Familien die Kinder wegnimmt, steckt immer noch in vielen Köpfen, obwohl genau das Gegenteil richtig ist: Die Ämter arbeiten nach der Devise, die Eltern in ihrer Erziehungsarbeit zu stärken. Solange die Rechte der Kinder nicht verletzt werden, sollen sie bei ihren Eltern aufwachsen.

Kinder- und Jugendhilfe ist in Deutschland auf der kommunalen Ebene verankert, die Jugendämter haben den gesetzlichen Auftrag Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Wer eine Vernachlässigung beobachtet, ist beim örtlichen Jugendamt also an der richtigen Adresse. In den Bundesländern Hamburg, Berlin, Bremen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es zudem zentrale Rufnummern, unter der Fälle gemeldet werden können – auch außerhalb der Öffnungszeiten der Jugendämter. Wenn akute Gefahr für ein Kind droht, beispielsweise bei einem heftigen Streit in der Nachbarwohnung, sollte auch die Polizei informiert werden.

Jeder kann anonym bleiben

Wer sich beim Jugendamt oder den Krisendiensten meldet, kann anonym bleiben. Manche Anrufer entscheiden sich für diese Lösung, um den Kontakt zur Familie nicht zu belasten, manchmal auch aus Angst vor einzelnen Familienmitgliedern.

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Im Gespräch wird geklärt, was passiert ist, welche Möglichkeiten der Anrufer hat selbst zu handeln, und wie stark das Wohl des Kindes gefährdet ist. "Wir gehen der Sache in hundert Prozent der Fälle nach", sagt Marianne Sigwarth, Kinderschutzkoordinatorin im Bezirksamt Neukölln. Innerhalb bestimmter zeitlicher Fristen nimmt das Jugendamt Kontakt zur Familie auf. Meistens melden sich die Mitarbeiter vorher zum Hausbesuch an, und verschaffen sich dann vor Ort einen Eindruck von den Verhältnissen, in denen das Kind lebt. In Neukölln sind die Kollegen oft zu zweit unterwegs, das Vier-Augen-Prinzip macht es leichter Entscheidungen zu treffen.

In manchen Situationen ist es nötig, das Kind sofort von den Eltern zu trennen. "Inobhutnahme" heißt das im Behördenjargon. Ein Kind muss aus der Familie genommen werden, wenn es beispielsweise körperlich misshandelt wird oder in desolaten Zuständen lebt. Falls die Eltern nicht damit einverstanden sind, dass das Kind eine Zeit lang an einem anderen Ort untergebracht wird, wird das Familiengericht eingeschaltet. Im Jahr 2011 wurden in Berlin laut Statistischem Bundesamt 1768 Kinder und Jugendliche aus ihren Familien genommen, in ganz Deutschland waren es 38.500 Kinder und Jugendliche; die Zahlen steigen seit Jahren.

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In leichteren Fällen kann ambulant geholfen werden. Dann reicht eine Erziehungsberatung oder eine therapeutische Begleitung der Familie aus. Das Ziel ist es, die Familie insgesamt zu unterstützen, so dass es möglich ist, dass die Kinder bei ihren Eltern bleiben. Häufig ist schlicht Überforderung der Grund, warum Eltern ihre Kinder vernachlässigen: Wenn die Probleme über den Kopf wachsen, und dann auch noch das Kind schreit. Viele Eltern erkennen das auch selbst, schaffen es aber nicht, sich selbst Hilfe zu suchen. Dann kann der Anstoß von außen den entscheidenden Impuls geben, etwas am eigenen Leben zu ändern.