Illustration: evangelisch.de/Simone Sass
NPD-Verbot: Wenn, dann bitte gründlich
Auf einmal muss alles ganz schnell gehen: Im Eiltempo soll das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD anlaufen, darin sind sich nach den Länderinnenministern auch die Ministerpräsidenten einig. Doch wäre es wichtig, sorgfältig zu arbeiten und abzuwägen, anstatt sich mit Blick auf das Wahljahr zu überstürzten Handlungen hinreißen zu lassen.

Geduld ist eine Tugend – aber leider kein Leitmotiv der Politik. Erst recht nicht, wenn das Wahljahr vor der Tür steht. Die eigene Amtszeit neigt sich gen Ende, und man will wiedergewählt werden: Es gilt also, öffentlichkeitswirksame Ergebnisse zu produzieren, um sich zu profilieren. Doch solche Schnellschüsse laufen auch schon mal Gefahr zu scheitern. Für den zweiten Anlauf des NPD-Verbotsverfahrens wäre dies aber schlicht und ergreifend inakzeptabel.

###autor### Und doch wird derzeit in Verbindung mit dem NPD-Verfahren Aktionismus an den Tag gelegt: Die Beweislage sei eindeutig und die V-Leute aus den Führungsgremien der Partei seien abgezogen. Der Verbotsantrag in Karlsruhe werde also nicht wie 2003 an einem Verfahrensfehler scheitern. Wenn die Beweislage wirklich so erdrückend wäre, würden sich aber hochrangige Politiker wie Bundesinnenminister Friedrich und Bundeskanzlerin Merkel nicht immer noch skeptisch äußern. Der Antrag muss aber wasserdicht sein, um der kritischen Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht standzuhalten.

Schwäche der NPD ausnutzen

Doch wer zweifelt, wird hart angegangen. Dabei täte etwas mehr Besonnenheit und Geduld auch deswegen gut, weil man durch die Schwäche der NPD gar keinen Zeitdruck hat: Die Partei siecht vor sich hin, bei den jüngsten Landtagswahlen in NRW, im Saarland und in Schleswig-Holstein wurden 0,5 Prozent, 1,2 Prozent und 0,7 Prozent eingefahren, bei der Bundestagswahl 2009 auch nur 1,5 Prozent. Anstatt zu warten und weiter Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei zu sammeln, die im Begriff war, sich selbst abzuschaffen, belebt man sie indirekt wieder.

###mehr-artikel### Denn die Aufmerksamkeit rund um das Verbotsverfahren ist für die NPD tausendmal wertvoller als die Organisationsstruktur und die staatliche Parteienförderung, die in Karlsruhe auf dem Spiel stehen. Wenn das Verfahren dann doch scheitern würde, wäre es nicht nur eine herbe Niederlage für den Rechtsstaat, es könnte auch ein Unbesiegbarkeits-Mythos daraus erwachsen. Ein solcher Ritterschlag der NPD könnte eine ganz neue Anziehungskraft für die rechte Ideologie ausüben, die sich durch ein Verbot sowieso nicht eindämmen lässt.

Elan an der falschen Stelle

Den Elan der Innenminister wünscht man sich in der Zwischenzeit an anderer Stelle. So ist die Aufarbeitung der Pannenserie in den Landesverfassungsämtern im Zuge der Ermittlungen rund um die NSU-Morde nicht vorangetrieben worden. Zwar ist das durchaus verständlich: Dieser Prozess wäre viel beschwerlicher und mühsamer, als auf ein NPD-Verbot zu bauen. Die Aufarbeitung würde zudem wohl länger dauern als bis zur nächsten Legislaturperiode. Nötig ist solch eine Überprüfung der Arbeit der Behörden aber allemal – wenn auch im Wahljahr wenig populär.

Angebracht wäre jetzt, der NPD die Aufmerksamkeit wieder zu entziehen, bis man wirklich sicher sein kann, dass das Bundesverfassungsgericht sie verbieten wird – jedenfalls sicherer als zu diesem Zeitpunkt. Bei einem Thema, bei dem sich die etablierten Parteien zur Abwechslung alle einig sind, sollte man sich die Zeit nehmen, die nötig ist.