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In kirchlichen Einrichtungen darf es nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts kein generelles Streikverbot geben.
Kirchliches Arbeitsrecht: Stimmen zum Erfurter Urteil
Das Bundesarbeitsgericht hat in zwei Urteilen entschieden, dass kirchlich Beschäftigten das Streiken nicht generell verboten werden darf. Gleichzeitig betonte das Gericht, dass die Kirchen ihre Arbeitsbedingungen durchaus in einem eigenen Verfahren regeln dürfen. Die wichtigsten Stimmen zu der Entscheidung vom Dienstag.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, sprach von einem Erfolg für ver.di und die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen. "Es ist gut, dass ohne Gewerkschaften nichts läuft, wenn es um verbindliche Arbeitsbedingungen in kirchlichen Einrichtungen geht", erklärte Sommer in Berlin.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßte das Urteil. Gewerkschafts-Chef Frank Bsirske sagte in Erfurt, das Gericht habe die Koalitionsfreiheit gestärkt. Er forderte die Diakonie auf, einen "Tarifvertrag Soziales" mit ver.di abzuschließen. Dem heftigen Unterbietungswettbewerb vor allem in der Pflege werde damit ein Ende gesetzt. Davon profitierten Pflegebedürftige, Patienten und die Pflegeberufe gleichermaßen, erklärte Bsirske.

Auch die Diakonie Deutschland begrüßte das Urteil. Das Bundesarbeitsgericht habe die Position von Kirche und Diakonie gestärkt, erklärte Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier. Er betonte, das kirchliche Arbeitsrecht sei im Kern nicht angetastet worden. "Wir sind bei der Weiterentwicklung unseres Arbeitsrechts nach wie vor zum Dialog mit den Gewerkschaften bereit und laden sie erneut zur Beteiligung am Dritten Weg ein", sagte Stockmeier.

Die Arbeitgeber der Caritas sehen mit der Entscheidung das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gestärkt. Das Urteil sei "eine sachgerechte Differenzierung zwischen Tarifvertrag und kirchlichen Arbeitsvertragsregelungen", sagte Rolf Lodde, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes, in Erfurt. Es sei endlich klargestellt worden, dass der Dritte Wege als Alternative zum Tarifsystem gleichwertig sei.

Der Deutsche Caritasverband zeigte sich ebenfalls zufrieden mit der BAG-Entscheidung. Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen sei bestätigt worden, sagte der Präsident des katholischen Wohlfahrtverbandes, Peter Neher, in Erfurt. Er sei überzeugt, dass der kirchliche Dritte Weg, der keine Streiks vorsieht, "auch in Zukunft zu guten Ergebnissen für die Mitarbeitenden und für die Träger der Einrichtungen führt", sagte Neher.

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Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Ulrich Anke, sagte, die Position der Kirche und ihrer Diakonie sei gestärkt worden. Durch das Mitbestimmungsverfahren im Dritten Weg erfolge die Regelung der Löhne und Gehälter und sonstigen Arbeitsbedingungen unter Beachtung des Selbstbestimmungsrechts, erklärte Anke in Hannover. Die evangelische Kirche sei entschlossen, die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts mit den Sozialpartnern in der Diakonie weiterzuentwickeln: "Wir sind bei der Weiterentwicklung unseres Arbeitsrechts nach wie vor zum Dialog mit den Gewerkschaften bereit und laden sie erneut zur Beteiligung am Dritten Weg ein"
 
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz erklärte, der Dritte Weg habe sich bewährt und garantiere gute Ergebnisse in einem gerechten Verfahren. Er werde von der überwältigenden Mehrheit der kirchlichen Dienstgeber und Dienstnehmer aus Überzeugung mitgetragen, sagte der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, in Bonn.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, nannte die Entscheidung einen "Schritt in die richtige Richtung". Das Streikrecht dürfe nicht pauschal für die 1,3 Millionen Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen ausgeschlossen werden. "Nur so lassen sich Verhandlungen um Löhne und Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe führen", sagte Künast.

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA) forderte die Konfliktparteien zu konstruktiven Gesprächen auf. Der KDA-Vorsitzende Peter Janowski sprach sich für einen branchenweiten Tarifvertrag im Sozialsektor aus, der allen Anbietern gleiche Eintrittsbedingungen sichern soll. So ließe sich der Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten reduzieren.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, sprach von einer "überfälligen Entscheidung". Es sei lebensfern zu glauben, dass Konflikte um Arbeitsbedingungen aufgrund christlicher Ziele nicht bestünden.

Der Vorsitzende der Linken, Bernd Riexinger, hieß das Urteil gut. Streiken sei ein Grundrecht. "Jetzt muss auch das Streikverbot für Beamte fallen", schrieb Riexinger beim Kurznachrichtendienst Twitter.