Im Ethikrat steht am Donnerstag das Thema Beschneidung auf der Tagesordnung. Wie wird der Ethikrat das Gesetzgebungsverfahren begleiten?
Huber: Die Vorsitzende hat vor einem zu schnellen Prozess gewarnt. Der Ethikrat wird jetzt gründlich und dennoch zügig arbeiten, indem er sein Programm sehr kurzfristig umgestellt hat. Das Thema wird am Donnerstag in einem öffentlichen Sitzungsteil erörtert.
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Was erwarten Sie von dieser Sitzung?
Huber: Der Ethikrat sollte einen Beitrag dazu leisten, dass man dieses Thema nicht nur als ein bioethisches und medizinrechtliches Thema ansieht, wie es das Kölner Landgericht getan hat.
Wie bewerten Sie das Kölner Urteil?
Huber: Das Gericht hat überhaupt nicht in den Blick genommen, dass in diesem Fall eine jahrtausendealte religiöse Tradition eine Rolle spielt, die geachtet werden muss auch von denjenigen, die für sich selbst nicht auf die Idee kämen, einen solchen Ritus zu praktizieren. Und es ist eine Frage des Rechts von Eltern, die sich in der religiösen Verpflichtung sehen, diesen Ritus an ihren männlichen Kindern zu vollziehen. Die Aufgabe, körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und Elternrecht aufeinander zu beziehen und zu einem Ausgleich zu bringen, liegt jetzt vor uns.