Die Synode der sächsischen Landeskirche hat den Streit um die Öffnung von Pfarrhäusern für homosexuelle Paare entschärft. Die Synodalen bestätigten zwar per Gesetz den umstrittenen Kirchenleitungsbeschluss vom Januar, kamen aber zugleich den Kritikern entgegen. Synodalpräsident Otto Guse sprach am Montag in Dresden von einem guten Ausgleich. Die "drohende Spaltung der Kirche" sei verhindert worden.
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Landesbischof Jochen Bohl sagte, das Verbindende sei in der Landeskirche stärker als der Konflikt gewesen. Zuvor beschloss das Kirchenparlament das neue Pfarrdienstrecht. Es ergänzt mit eigenen sächsischen Regelungen das bundesweite Pfarrdienstrecht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die EKD erlaubt Homo-Partnerschaften im Pfarrhaus. Die sächsische Kirchenleitung gestattete dies im Januar ebenfalls unter bestimmten Bedingungen.
Dies führte zu heftiger Kritik von konservativen Christen. Einer Initiative mit Schwerpunkt im Erzgebirge schlossen sich mehr als 100 Kirchgemeinden an. Die Synode fügte in das Gesetz deswegen einen neuen Paragrafen ein. Er hebt ausdrücklich das Leitbild von Ehe und Familie im Pfarrhaus hervor. Kritiker der Pfarrhaus-Öffnung, wie Pfarrer Carsten Rentzing aus Markneukirchen, begrüßten diese Änderung.
Rentzing sagte, dass er mit dem Beschluss gut leben könne und die Hervorhebung des traditionellen Familienbildes ein "gutes Zeichen" sei. Er hoffe auch auf Verständnis bei anderen Kritikern. Der Pfarrer verwies zudem auf eine ebenfalls zu dem Thema beschlossene Erklärung der Synode. Das Papier legt einen dreijährigen Gesprächsprozess auf verschiedenen Ebenen der Landeskirche fest. Darin soll es um Ethik und Fragen der Bibelauslegung gehen. "Das Ringen geht weiter", sagte Rentzing. Kirche müsse so etwas ertragen, betonte er.
Nur wenige bekennen sich offen
Nach Angaben von Landeskirchen-Sprecher Matthias Oelke bekennen sich von den rund 700 sächsischen Pfarrern derzeit gut 15 offen zu ihrer Homosexualität. Es sei bislang kein Fall bekannt, in dem die neue Regelung zum Zusammenleben im Pfarrhaus in Anspruch genommen werden soll. "Alles bewegt sich noch im Rahmen der Theorie", sagte Oelke. Gemeindepfarrer der Landeskirche müssen in einer ihnen zugewiesenen Dienstwohnung - meist im Pfarrhaus - wohnen.
Für Diskussionen sorgte außerdem die in der Landeskirche grundsätzliche Regelung, Pfarrer im Falle einer Ehescheidung auf eine neue Stelle zu versetzen. Die Praxis wird beibehalten. Ein Antrag zur Abschaffung fand keine Zustimmung. Die Synode vertritt knapp 764.000 evangelischen Christen in Sachsen.