Foto: Christian Werner/laif
Bei traditionellen muslimischen Beschneidungen werden die Jungen mit aufwändigen Kostümen als Prinzen verkleidet.
Bundestag stellt sich hinter religiöse Beschneidungen
Der Bundestag hat am Donnerstag die Bundesregierung dazu aufgefordert, im Herbst einen Gesetzentwurf zur religiösen Beschneidung von Jungen vorzulegen. Mit großer Mehrheit verabschiedete das Parlament eine Resolution, die sich für eine Erlaubnis des Eingriffs ausspricht.

Ein Gesetzentwurf müsse sicherstellen, "dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist", heißt es in dem Antrag. Dabei müssten das Kindeswohl, die körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern berücksichtigt werden.Die Abgeordneten beziehen sich auf ein Urteil des Landgerichts Köln, das Ende Juni die Beschneidung von minderjährigen Jungen aus anderen als medizinischen Gründen als Körperverletzung gewertet hatte. Dies habe für Verunsicherung von Gläubigen und Ärzten gesorgt, heißt es in dem Text. Die Beschneidung gehört bei Muslimen zur Tradition, im Judentum ist sie wichtiger Ritus zur Aufnahme in die religiöse Gemeinschaft.

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Unionsfraktions-Vize Günter Krings (CDU) sagte, dass die Resolution ein klares Signal an jüdische und muslimische Gemeinden in Deutschland sei, deren religiöses Leben weiter möglich sein und nicht unnötig erschwert werden solle. SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht sagte, es wäre inakzeptabel, die entstandene Rechtsunsicherheit weiter bestehen zu lassen, auch um Beschneidungen in Hinterzimmern oder einen "Beschneidungs-Tourismus" zu verhindern.

Grüne stimmen mehrheitlich für den Antrag

Die Initiative für den fraktionsübergreifenden Antrag geht auf Unions-Fraktionschef Volker Kauder zurück. Eingereicht hatten ihn Union, FDP und SPD. Zunächst signalisierten auch die Grünen, sich der Resolution anzuschließen. Am Donnerstag entschied sich die Fraktion jedoch dagegen und forderte zunächst eine intensive Debatte über das Thema.

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Die Mehrheit der Grünen-Abgeordneten stimmte trotzdem für den Antrag. Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck machte in seiner Rede deutlich, dass er für die Erlaubnis der religiösen Beschneidung sei. Man müsse sich auch fragen, ob es nicht merkwürdig wäre, wenn Deutschland das erste und einzige Land sei, in dem Beschneidung strafbar sein solle, sagte er.

Die Linkspartei war von Anfang an gegen das Vorhaben und findet das Kölner Urteil richtig. Der Abgeordnete Jens Petermann forderte, die Beschneidung bei Säuglingen "ins Symbolische" zu verschieben und den körperlichen Eingriff erst später mit Zustimmung des Jungen vorzunehmen.

"Starkes politisches Zeichen an Juden und Muslime"

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, begrüßte den Bundestagsbeschluss als "starkes politisches Zeichen" an Juden und Muslime. Er hoffe, dass das angekündigte und notwendig gewordene Gesetz auch tatsächlich in den nächsten Monaten vorgelegt und beschlossen werde, sagte Graumann.

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erklärte, es sei wichtig, baldmöglichst Rechtssicherheit zu schaffen. Der Präsident des EKD-Kirchenamtes Hans Ulrich Anke bekräftigte, die EKD setze sich dafür ein, dass die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit in Beziehung gesetzt würden. Die Bundesregierung hatte bereits erklärt, zügig für eine gesetzliche Regelung sorgen zu wollen.