Foto: photocase/vandalay
Ein Vater spielt mit seiner Tochter im Grünen.
Unverheiratete Väter erhalten mehr Rechte
Künftig sollen Väter leichter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können, auch ohne Zustimmung der Mutter. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Demnach kann der Vater mit einem Antrag beim Familiengericht einfach und schnell die Mitsorge beantragen, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Bisher hatten unverheiratete Väter keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter durchzusetzen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah in der deutschen Regelung einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Regelung die Grundrechte verletzt.

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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte zu dem Entwurf, in den vergangenen Jahren hätten sich die Formen des Zusammenlebens rasant geändert. Der Anteil der nichtehelich geborenen Kinder habe sich von 15 Prozent im Jahr 1995 auf rund 33 Prozent im Jahr 2010 mehr als verdoppelt. Daher brauche es ein modernes Sorgerecht, das die Interessen aller Beteiligten berücksichtige.

Grundsätzlich bleibt das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern zunächst bei der Mutter. Erklärt sich diese nicht von selbst mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden, hat ein Vater künftig mehrere Möglichkeiten: Er kann zunächst zum Jugendamt gehen, um doch noch mit der Mutter einig zu werden. Anderenfalls kann er jederzeit das Familiengericht anrufen.

"Nachgeholte Beziehungsauseinandersetzung"

Die Mutter kann im gerichtlichen Verfahren eine Stellungnahme abgeben, die Frist dafür endet frühestens sechs Wochen nach der Geburt. In einem beschleunigten Verfahren wird dann entschieden. Von der Mutter vorgetragene Gründe wie der, sie habe nur eine kurze Beziehung mit dem Vater gehabt und wolle keinen Kontakt mehr haben, sollen nach Angaben Leutheusser-Schnarrenbergers nicht als Widerspruch zum Kindeswohl gelten. Der Entwurf geht dabei davon aus, dass es in vielen Auseinandersetzungen um das Sorgerecht weniger um das Wohl des Kindes, sondern vielmehr "eine nachgeholte Beziehungsauseinandersetzung" geht.