Die Argumentation des Gerichts gegen die Eingriffe sei "grober Unsinn", sagte der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, Heiner Bielefeldt, im "Deutschlandradio Kultur". Im Urteil fänden sich "bizarre Aussagen". Bielefeldt empfahl, Rechtsklarheit zu schaffen. Dass Menschen durch Gemeinschaft und rituelle Praxis ihre Religionszugehörigkeit dokumentieren, gehöre zu den Menschenrechten.
Für die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion, ist das Kölner Urteil Ausdruck einer Missachtung der Religion und ein Eingriff in die religiöse Identität. Zu den Menschenrechten gehöre nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern auch die Religions- und Gewissensfreiheit, heißt es in einer Stellungnahme des größten Islamverbandes. Die Beschneidung von Jungen sei aus Sicht des Islam "ein religiöses Gebot - gesellschaftlich akzeptiert und Teil der Tradition".
Verständnis und Empörung
Verständnis für die Empörung in der jüdischen Gemeinschaft und in Islamverbänden äußerte der UN-Sonderberichterstatter für Religionsfreiheit, Bielefeldt. Im Deutschlandradio Kultur empfahl er, Rechtsklarheit zu schaffen. Dass Menschen durch Gemeinschaft und rituelle Praxis ihre Religionszugehörigkeit dokumentieren, gehöre zu den Menschenrechten. Dies werde vom Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ebenso garantiert wie das Elternrecht, ihre Kinder religiös zu erziehen.
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Auch führende Vertreter des liberalen Judentums rügten die Kölner Entscheidung. Die Vorstellung, dass Eltern nicht das Recht haben, ihre Kinder in die Riten ihrer Religion einzuführen, sei ein Affront, heißt es in einer Stellungnahme der "Weltunion für das progressive Judentum". Es sei medizinisch klar erwiesen, dass die Beschneidung gesundheitliche Vorteile habe. Der Dachverband de liberalen Judentums appellierte an die Gerichte und die Bundesregierung, diese Entscheidung zügig wieder rückgängig zu machen.
Der Leiter des Zentrums für Sexuelle Gesundheit am Katholischen Klinikum Bochum, Norbert Brockmeyer, wies darauf hin, dass die Beschneidung bei Männern aus medizinischer Sicht Vorteile biete. Die Ansteckungsgefahr mit sexuell übertragbaren Krankheiten sinke. Deshalb werde die männliche Beschneidung auch von der Weltgesundheitsorganisation zur Vorbeugung befürwortet.
Strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit
Zustimmung für das Kölner Urteil gab es hingegen vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten. Bei Beschneidungen handle es sich um einen "strafbaren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen". Es spiele dabei keine Rolle, "ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden", sagte Verbandssprecher Rainer Ponitka.
Auch in Frankreich löste das Urteil ein großes Medienecho aus. In dem Land mit der größten muslimischen Gemeinschaft Europas sprach der Rektor der Pariser Großmoschee, Dalil Boubakeur, von einer "irrationalen Entscheidung". In der Zeitung "Le Parisien" (Donnerstag) kritisierte er "eine Stigmatisierung der muslimischen Gemeinschaft". Auch der Vorsitzende des Zentralrats der jüdischen Institutionen in Frankreich (CRIF), der Mediziner Richard Prasquier, sprach von einem "skandalösen" Urteil.