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Staatsrechtler hält Beschneidungs-Urteil für "verfehlt"
Mit seiner Entscheidung zum Beschneidungsverbot hat das Landgericht Köln eine Kontroverse ausgelöst. Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig bezeichnete das Urteil als "rechtlich, kriminalpolitisch und religionspolitisch verfehlt".
27.06.2012
epd
Rainer Clos

Das Elternrecht zur religiösen Erziehung werde darin nicht hinreichend berücksichtigt, sagte Heinig dem Evangelischen Pressedienst. "Das Gericht bemüht antireligiöse Stereotype, etwa mit der These, die religiöse Zugehörigkeit entspreche nicht dem Kindeswohl; vielmehr könne erst der heranwachsende Junge selbst über die Beschneidung entscheiden."Als bedenklich bezeichnet es der Rechtswissenschaftler, dass in der Kölner Entscheidung die Beschneidung mit der Prügelstrafe gleichgesetzt werde. Damit trage das Landgericht dem Ausgleich der Grundrechte nicht hinreichend Rechnung.

Die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen stellt nach Ansicht des Kölner Landgerichts eine Körperverletzung dar und ist deshalb strafbar. Die Richter argumentierten, die religiöse Beschneidung sei ein dauerhafter und irreparabler Eingriff für das Kind. Der Junge könne aufgrund dieses Eingriffs später nicht mehr selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden. Zugleich würden die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn die Eltern abwarten müssten, ob sich das Kind später selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheide. Der angeklagte Arzt wurde freigesprochen, er habe aus einem "unvermeidbaren Verbotsirrtum" heraus gehandelt, befand das Gericht.

"Triumph antireligiöser Eiferer"

Kriminalpolitisch sei es unsinnig, ausgerechnet den Arzt zu kriminalisieren, sagte Heinig, der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland ist. Denn mit der Abdrängung der religiösen Beschneidung in die Illegalität drohe die Einschaltung von Pfuschern. Dann seien echte Gesundheitsrisiken für die Kinder zu befürchten.

Fragwürdig sei das Beschneidungsurteil auch aus religionspolitischer Sicht, sagte Heinig: "Welches Signal geht denn in Richtung Judentum aus, dass ausgerechnet in Deutschland nun ein strafrechtliches Beschneidungsverbot bestehen soll?" Auch sei zu fragen, was dieser "Triumph antireligiöser Eiferer" für jene Muslime bedeute, die in hohem Maße integrationswillig seien, aber bestimmte religiöse Traditionen doch pflegen wollten.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte zuvor den Bundestag aufgefordert, Rechtssicherheit zu schaffen. Das Kölner Urteil stelle einen beispiellosen und dramatischen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften dar. Die Entscheidung sei ein unerhörter und unsensibler Akt, sagte Zentralrats-Präsident Dieter Graumann. In der jüdischen Religion sei die Beschneidung von neugeborenen Jungen ein fester Bestandteil und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert.