Wiederverheiratete Geschiedene sind in der katholischen Kirche vom Abendmahl ausgeschlossen. Die Initiatoren der Erklärung haben sich dazu bekannt, gegen geltende kirchenrechtliche Vorschriften zu handeln. Erzbischof Zollitsch hatte auf dem Katholikentag in Mannheim angekündigt, dass die deutschen Bischöfe im Frühjahr 2013 über die Seelsorge sowie die Teilnahme der Wiederverheirateten am kirchlichen Leben beraten wollen.
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Laut einer Pressemitteilung des Erzbistums waren sich die Teilnehmer des Gesprächs im Freiburger Priesterseminar einig, dass es sich beim Umgang mit Wiederverheirateten um eine "bedrängende Frage kirchlichen Lebens und kirchlicher Glaubwürdigkeit" handele. In der Seelsorge müsse es "in absehbarer Zeit" zu konstruktiven Lösungen kommen, die im Einklang mit dem Evangelium und dem Kirchenrecht stünden.