Urne steht vor einer Wand
epd-bild/Tim Wegner
Eine Verbraucherinitiative in Nordrhein-Westfalen will das Bestattungsgesetz liberalisieren.
NRW-Landtag zu Friedhofszwang
Kirchen gegen Aufbewahrung von Urnen zu Hause
Eine Aufbewahrung von Urnen in den eigenen vier Wänden wird in NRW bis auf Weiteres unmöglich bleiben. Nicht nur Kirchen und Kommunen sind gegen Änderungen im Bestattungsgesetz. Auch die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf.

Die beiden großen Kirchen sowie die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben sich für die Beibehaltung des Friedhofszwangs ausgesprochen. In einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Landtags in Düsseldorf am Mittwoch wandten sich die Vertreter gegen Forderungen, alternative Bestattungsorte zuzulassen. Auch neue Bestattungsformen wie die Humankompostierung stießen auf Skepsis.

Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas forderte hingegen eine Liberalisierung. Die Landesregierung sieht nach eigenen Angaben keinen Änderungsbedarf. "Friedhöfe ermöglichen die Sicherung der Totenruhe und einen würdevollen Umgang mit den Verstorbenen", erklärte der Beauftragte der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, Martin Engels. Die Beisetzung auf einem Friedhof als öffentlichem Ort stelle außerdem sicher, dass alle, die eine Beziehung zu den Verstorbenen hatten, sich von ihnen verabschieden könnten. Der Friedhofszwang ermögliche die ungehinderte Totenruhe und Wertschätzung der Verstorbenen, auch im Falle eines zerrütteten Familienverhältnisses, erklärte der Justiziar des katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Burkhard Kämper.

Der Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW warnten, dass es bei einer Aufhebung des Friedhofszwangs in Einzelfällen zu einem pietätlosen Umgang mit Urnen kommen könne. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas sieht hingegen Reformbedarf. Die derzeitige Regelung werde von einem Großteil der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gewünscht. Laut einer von Aeternitas in Auftrag gegebenen Umfrage halten fast drei Viertel der Befragten den Friedhofszwang für veraltet.

Die beiden großen Kirchen zeigten sich offen für eine ökologische Gestaltung der Friedhöfe, etwa durch Wildblumenwiesen statt Rasenflächen oder das Entsiegeln von Flächen. Es sei auch denkbar, nicht mehr benötigte Friedhofsflächen anders zu nutzen, etwa als Spielplatz oder Bürgerpark, erklärte Engels. Allerdings sei derzeit unklar, wie die Umgestaltungen finanziert werden sollten.

Leere Friedhöfe?

Da die Urnenbestattung zunimmt, liegen immer mehr Friedhofsflächen brach. Laut Landesregierung sind mittlerweile rund 70 Prozent der Beisetzungen Feuerbestattungen. Neben Erd- und Feuerbestattungen sollten nach Ansicht der Verbraucherorganisation Aeternitas weitere Bestattungsformen erprobt werden. Das gelte vor allem für die Humankompostierung. Das von einem Berliner Start-up als "Reerdigung" angebotene Verfahren wird derzeit in Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit der Nordkirche im Rahmen eines Modellprojektes unter wissenschaftlicher Begleitung getestet. Die drei evangelischen Landeskirchen sowie die katholische Kirche in Nordrhein-Westfalen sehen nach eigenen Angaben derzeit keine Notwendigkeit, das Verfahren zu erproben.

Der Städtetag NRW sowie der Städte- und Gemeindebund NRW bewerten die in Nordrhein-Westfalen nicht zugelassene Humankompostierung kritisch. Das Verfahren lasse noch viele Fragen offen, etwa im Hinblick auf Totenruhe und Bestattungszeremonie. Auch die Landesregierung lehnt ein entsprechendes Modellprojekt in Nordrhein-Westfalen ab. Ein Bedarf in der Bevölkerung für die Zulassung neuer Bestattungsformen werde nicht gesehen, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dem Ausschuss mit. Die Landesregierung halte grundsätzlich eine Änderung und Überarbeitung des Bestattungsgesetzes "nicht für angebracht". Die Anhörung im Gesundheitsausschuss fand auf Initiative der SPD- und FDP-Fraktionen im Landtag statt.