Genf (epd). Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hat sich am Donnerstag bestürzt über die öffentliche Hinrichtung eines Mannes in einem Sportstadion in Afghanistan geäußert. Die Exekution habe am Mittwoch in der Stadt Gardez stattgefunden, teilte das Hochkommissariat in Genf mit.
Es habe sich um die sechste derartige Hinrichtung in Afghanistan seit der Machtübernahme der radikal-islamischen Taliban 2021 gehandelt. Der Mann sei wegen Mordes verurteilt worden. Berichten zufolge sei er von einem Mitglied der Familie des Opfers hingerichtet worden. In Anwesenheit von Beamten und Anwohnern sei dreimal auf den Verurteilten geschossen worden.
Öffentliche Hinrichtungen stellten eine Form der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung dar. Solche Hinrichtungen seien willkürlich und verstießen gegen das Recht auf Leben, das durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte geschützt sei. Zu dessen Vertragsstaaten gehöre auch Afghanistan. Das UN-Hochkommissariat lehne die Todesstrafe grundsätzlich und unter allen Umständen ab.