Hand hält eine Regenbogenflagge
Fabian Montano/iStockphoto/Getty Images
Der Bruch der Regierungskoalition in Berlin beunruhigt auch die queere Szene.
LSVD+ zu Ampel-Aus und Trump-Sieg
Verband fordert queerpolitischen Krisenplan
Das US-Wahlergebnis und die unklarepolitische Zukunft Deutschlands und die damit verbundene Menschenrechtspolitik lösen gerade in der Community von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) große Unsicherheit aus.

Zum Bruch der Ampelkoalition in Berlin und der Ankündigung von Kanzler Olaf Scholz (SPD), erst im Januar die Vertrauensfrage im Bundestag stellen zu wollen, erklärte Tim Stefaniak aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt: "Queerpolitische Belange dürfen in der Übergangsphase der nächsten Wochen und Monate nicht unter die Räder geraten, sondern sie müssen jetzt besonders berücksichtigt werden. Das Koalitionsende muss geordnet und nicht überstürzt erfolgen."

Die Reform des Abstammungsrechts müsse bis Weihnachten durch den Bundestag gebracht werden, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Alle Familien müssten diskriminierungsfrei als solche anerkannt werden. Das Recht bilde die gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Vor dem Bundesverfassungsgericht seien mittlerweile sechs Fälle anhängig, bei denen Zwei-Mütter-Familien auf eine diskriminierungsarme Elternschaftsanerkennung drängten. "Viel zu lange schon wurden die Bedarfe von Regenbogenfamilien hintenangestellt - sie dürfen nicht länger aufgeschoben werden", mahnt Stefaniak.

Die Gespräche der verbleibenden Koalitionspartner:innen SPD und Grüne mit der CDU/CSU müssten jetzt auch dafür genutzt werden, um die noch ausstehenden menschenrechtlichen und queerpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan zu ermöglichen. "Allen voran fordern wir die umgehende Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um den expliziten Schutz von LSBTIQ*: Der Rechtsschutz für LSBTIQ* in Artikel 3, 3 würde z. B. verhindern, dass bereits erstrittene Rechte für die Gleichstellung von LSBTIQ* wie die Ehe für alle bei einer veränderten politischen Situation nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können."

Zudem forderte der Verband ein klares Bekenntnis zur Weiterführung des Bundesprogramms "Demokratie leben!" und einen Plan, wie die essenzielle Arbeit von bundesfinanzierter Projektarbeit, die die Zivilgesellschaft leistet, schnellstmöglich gesichert werden kann.