OVG untersagt Wettbüro in der Nähe einer Grundschule

Lüneburg, Hannover (epd). Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Dienstag Klagen auf Erlaubnis eines Wettbüros in der Nähe einer Grundschule in Hannover abgelehnt. Den Klagen einer Wettveranstalterin und der Betreiberin einer Wettvermittlungsstelle stehe die Abstandsvorschrift des niedersächsischen Glücksspielgesetzes entgegen, teilte das Gericht mit. Demnach ist für Sportwettvermittlungsstellen ein Mindestabstand von mindestens 200 Metern zu Orten vorgesehen, die regelmäßig von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden.

Das Geschäft der Klägerinnen halte den vorgeschriebenen Abstand nicht ein, hieß es weiter. Zwar sei die Wettvermittlungsstelle in den Vorjahren zeitweise geduldet worden. Die Duldung ohne die erforderliche Erlaubnis könne jedoch nicht die Legalisierung des Wettbüros bewirken. Die mit der Abstandvorschrift verbundenen Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit und die europäische Dienst- und Niederlassungsfreiheit seien zugunsten der Suchtprävention gerechtfertigt.

Mit den Urteilen bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden.