Willkommensfähnchen mit Kreuz an der Wand
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Kirchengemeinden in Deutschland stellen Räume als Asyl-Unterkunft in Härtefällen zur Verfügung. Die Zahl der Kircheasyle steigt wieder.
Migration in Deutschland
Wieder mehr Schutzsuchende im Kirchenasyl
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden wieder mehr Fälle von Kirchenasyl gemeldet. Zumeist geht es um Flüchtlinge, für die eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist - sogenannte Dublin-Fälle.

Zunehmend mehr Migranten und Flüchtlinge leben im Kirchenasyl. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg mitteilte, wurden in diesem Jahr von Januar bis August 1.610 Fälle gemeldet. Diese Fälle betrafen 2.012 Personen, die im Kirchenasyl lebten.

Im Gesamtjahr 2023 seien es 2.065 Kirchenasylmeldungen für 2.703 Personen gewesen, teilte das Bundesamt weiter mit. Zuerst hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (10.10.) über die Zahlen berichtet. Demnach leben im Kirchenasyl vor allem Schutzsuchende, für die nach dem Dublin-Abkommen eigentlich die EU-Länder Bulgarien, Kroatien und Rumänien zuständig sind. Im Pandemiejahr 2020 lag die Zahl der Fälle dem Bericht zufolge bei 500.

Der Jesuit Dieter Müller von der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche bestätigte die Behörden-Zahlen. Zwar seien der Bundesarbeitsgemeinschaft deutlich weniger Fälle bekannt, sagte er. Das liege aber daran, dass Kirchenasyle dem Bundesamt gemeldet werden müssen, der Arbeitsgemeinschaft jedoch nicht.

Aktuell wisse die Arbeitsgemeinschaft von 542 aktiven Fällen von Kirchenasyl, sagte Müller. Darunter sind nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft 522 sogenannte Dublin-Fälle. Diese Fälle betrafen 690 Personen, davon 114 Kinder.

Die Kirchen sehen das Angebot für Asyl in ihren Räumlichkeiten als Hilfe in Härtefällen. Kirchengemeinden stellen dafür Gemeindegebäude oder kircheneigene Wohnungen zur Verfügung. Mitarbeitende und vor allem Ehrenamtliche übernehmen auch die Versorgung der Schutzsuchenden, die das Gelände für die Zeit des Kirchasyls nicht verlassen können. Die Gemeinden erstellen Falldossiers und bitten damit das Bundesamt um erneute Prüfung der Fälle.