Im Streit um einen geplanten Streik der Gewerkschaft ver.di im evangelischen Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar ist vor dem Arbeitsgericht Erfurt eine gütliche Einigung gescheitert. Geklagt hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland. Damit wollen die Kläger die Gewerkschaft daran hindern, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmer zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen.
Ver.di habe bereits mehrfach mit Streikmaßnahmen gedroht und Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Rahmens gefordert, heißt es in der Klagebegründung. Das Krankenhaus habe klargestellt, dass Streikmaßnahmen in kirchlich-diakonischen Einrichtungen unzulässig seien.
In dem nun für Februar anberaumten Kammertermin streben beide Seiten eine grundsätzliche Klärung der Ausgestaltung des sogenannten "Dritten Wegs" im kirchlichen Arbeitsrecht an. Der ergibt sich laut Diakonie-Vorstand Oberkirchenrat Christoph Stolte aus dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Konflikte würden nicht über Mittel des Arbeitskampfes, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Die kirchenrechtliche Sonderregelung beruhe auf der grundgesetzlichen Festlegung in Artikel 140, wonach jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbstständig ordnen und verwalten dürfe. Die diakonischen Einrichtungen seien Bestandteil der evangelischen Kirchen, sagt Stolte. Mit dem Verbot von Streikmöglichkeiten solle sichergestellt werden, dass die gemeinnützige Arbeit in den Einrichtungen nicht von Arbeitskämpfen unterbrochen werde.
"Das ist auch ein ethisches Gebot", sagte Stolte. Denn auch die Patienten im Weimarer Krankenhaus seien auf die Kontinuität einer medizinischen Versorgung angewiesen. Er kritisierte zugleich, dass sich ver.di weigere, in den kirchlichen Tarifkommissionen mitzuarbeiten. Ver.di argumentierte vor Gericht, geltende Bestimmungen wie etwa die Verpflichtung ihrer Vertreter zur Verschwiegenheit in den Tarifkommissionen behindere die Rückkopplung mit den Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Gewerkschaftsarbeit sei so kaum möglich. Zudem sieht das kirchliche Arbeitsrecht nach Angaben des von ver.di beauftragten Anwalts, Bernhard Baumann-Czichom, einen neutralen Schlichter vor, der eine für beide Seiten verbindliche Entscheidung vorlege. Aber die Arbeitnehmer hätten keinen Einfluss darauf, wer zum Schlichter bestellt werde.
Das Urteil sei für die Gewerkschaft von grundsätzlicher Bedeutung, sagte Baumann-Czichom. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Verfahren erst vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden werde. Im Sophien- und Hufeland-Klinikum sind die Entgelte um 4,9 Prozent angehoben worden. Die Wochenarbeitszeit wurde von 40 auf 39 Stunden reduziert. Für 2025 ist eine weitere Erhöhung von 5,4 Prozent und ein zusätzlicher Urlaubstag vorgesehen. Nach Angaben der Diakonie hat der Rechtsstreit keine Auswirkung auf die Lohnsteigerungen.
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