Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner sind künftig strafbar

Berlin (epd). Schwangere und medizinisches Personal sind künftig besser vor Belästigungen von Abtreibungsgegnern vor Schwangerschafts-Beratungsstellen und Arztpraxen geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Freitag in Berlin ein Gesetz der Ampel-Koalition gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen. Behinderungen und das Bedrängen Schwangerer werden verboten und sollen künftig mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet werden können.

Im Schwangerschaftskonfliktgesetz wird dazu eine Abstandsregel von 100 Metern zu Praxen oder Eingängen von Kliniken oder Beratungsstellen ergänzt. In diesem Bereich werden bestimmte Protestformen der Lebensschützer verboten. Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten oder Verlassen der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte den Entwurf in Abstimmung mit dem Justiz- und dem Innenministerium erarbeiten lassen. Schwangerschaftsabbrüche sind nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches verboten, bleiben nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber straffrei. Mit den Gesetzesänderungen, denen auch die Gruppe der Linken im Bundestag zustimmten, setzt die Ampel-Koalition ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.