Länder beschließen Antrag für Widerspruchsregelung bei Organspende

Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag eine Länderinitiative für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende verabschiedet. Die Länderkammer spricht sich dafür aus, dass zukünftig alle Menschen in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, wenn sie dem nicht widersprechen. Der entsprechende Gesetzesantrag wird nun dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.

Befürworter einer Widerspruchsregelung erhoffen sich durch deren Einführung eine höhere Zahl von Organspenden. In Deutschland warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation Ende vergangenen Jahres knapp 8.400 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. Dem standen 2.900 Organspenden im Jahr 2023 gegenüber.

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) nannte die Gesetzesinitiative der Länder „zwingend erforderlich“, weil die Organspendezahlen deutlich steigen müssten, um dem Bedarf gerecht zu werden. Deutschland sei dabei Schlusslicht in Europa.

Die Widerspruchslösung bedeute „keine Zwangsverpflichtung der Bürgerinnen und Bürger“, betonte Lucha. Jeder bleibe frei in seiner Entscheidung über die Spende von Organen. Doch wer sich nicht klar dazu erkläre, werde künftig als möglicher Spender behandelt.

In Deutschland gilt bislang die Zustimmungsregelung. Organspender ist demnach nur, wer dem zu Lebzeiten selbst oder wessen Angehörige nach dem Tod ausdrücklich zustimmen. Erst 2020 war im Bundestag eine Initiative von Abgeordneten gescheitert, diese Regelung umzukehren.

Doch auch im Bundestag wird inzwischen erneut über das Thema debattiert. In der vergangenen Woche stellte eine Gruppe mit Vertretern verschiedener Fraktionen einen Gesetzentwurf vor, der ebenfalls auf die Einführung der Widerspruchsregelung zielt. Wann der Bundestag über das Thema öffentlich berät, ist noch offen.