Geldscheine zu 100- und 200-Euro-Beträgen
epd-bild/Heike Lyding
Verschlankung wegen Geldmangels. Die Württembergische Landeskirche setzt auf Fusionen von Kirchenbezirken.
Württemberg ächzt unter Pensionszulagen
Landeskirche will eine Milliarde Euro einsparen
Am Wochenende traf sich das Kirchenparlament der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in Stuttgart zu seiner Sommertagung. Es ging ums Abendmahl, die AfD - und sehr viel Geld.

Auch die Finanzen der sonst vergleichsweise reichen Evangelischen Landeskirche in Württemberg sind begrenzt: Um ihre aktuell 4.108 Pensionszusagen auch in Zukunft sicher erfüllen zu können, will die  Landeskirche rund eine Milliarde Euro einsparen. In welchem Zeitraum das geschehen soll, dazu gibt es in der Landessynode sehr verschiedene Auffassungen. Der Evangelische Oberkirchenrat hat dem Kirchenparlament eine Verteilung auf neun Jahre vorgeschlagen. Dann müssten pro Jahr rund 129 Millionen Euro eingespart werden. Entscheidungen sind für die kommende Herbstsynode geplant.

Ernst macht die Landeskirche mit der Verschlankung ihrer Strukturen: Die Synode hatte gleich fünf Fusionen von Kirchenbezirken auf der Tagesordnung. Folgende Zusammenschlüsse sind geplant: Ulm geht mit Blaubeuren zusammen, Tuttlingen mit Sulz, Göppingen mit Geislingen und Heilbronn mit Brackenheim. Außerdem sollen die Kirchenbezirke Künzelsau, Öhringen und Weikersheim vereinigt werden. Insgesamt will die Landeskirche die Zahl ihrer Kirchenbezirke von derzeit 43 auf 27 reduzieren. Vor Jahren hatte Württemberg noch 51 Dekanate.

Fusionen sollen Geld einsparen

Eine kontroverse Debatte gab es um den kirchlichen Umgang mit Sympathisanten der AfD. Nach Worten von Hans-Ulrich Probst vom Gesprächskreis "Offene Kirche" sollte die Kirche verstärkt Argumente gegen die "neue Rechte" entwickeln. Denn Umfragen zufolge gebe es auch unter Kirchenmitgliedern eine Neigung zu Vorurteilen und autoritären Ideen. Philipp Jägle vom Gesprächskreis "Evangelium und Kirche" äußerte ein Unbehagen bei der Forderung nach einer generellen Unvereinbarkeit von Glaube und AfD. Solange die AfD nicht verboten sei, gelte: "Aus Liebe zur Demokratie müssen wir die AfD ertragen."

Zuvor hatte Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl in seinem Bericht erklärt, christliche Grundüberzeugungen passten nicht mit dem Menschenbild "einer rechtsextremistischen Partei wie der AfD" zusammen. Maßstab, um das zu überprüfen, sei die Bibel, so Gohl. Es gehe ihm aber nicht darum, AfD-Sympathisanten aus der Kirche auszuschließen. Vielmehr wolle er Christen, die die AfD wählten, "zum Nach- und Umdenken bewegen".

Auch über digitale Abendmahlsfeiern beriet das Kirchenparlament. Der im Oberkirchenrat für Theologie zuständiger Dezernent Ulrich Heckel warb dafür, digitale Abendmahlsfeiern weiterhin zu ermöglichen. Heckel zog aufgrund einer anonymen Umfrage unter württembergischen Pfarrämtern zur Praxis des digitalen Abendmahls eine positive Bilanz: Auch in der Verbundenheit über Bildschirme sei das Feiern des Abendmahls möglich. Beschlossen wurde bei der Synodentagung noch nichts. Die Anträge zu diesem Thema werden erst im Rechtsausschuss und im Theologischen Ausschuss beraten.

Die Verwaltung der württembergischen Landeskirche sieht sich derzeit extrem herausgefordert: Sie führt ein neues Finanzsystem ein, kämpft mit unzulänglicher Software und kann nicht alle Stellen besetzen, die sie für den Systemwechsel bräuchte. Vor der Landessynode klagten am Freitag Miriam Bindewald und Benedikt Osiw - beide sind Mitarbeiter beim Oberkirchenrat -, dass die Kirche auf dem Arbeitsmarkt in Konkurrenz zu Behörden und Unternehmen stehe. Diese könnten zum Teil deutlich höhere Gehälter bezahlen. "Wir schaffen es nicht, überall mit der notwendigen Besetzung zu arbeiten", sagte Osiw.

Ein weiteres Ergebnis: Pietisten, die sich in Landeskirchlichen Gemeinschaften versammeln, können in Württemberg künftig leichter Gemeinschaftsgemeinden bilden. Solche Gemeinden bieten parallel zu örtlichen Kirchengemeinden Gottesdienste und Amtshandlungen wie Taufen an. Die württembergische Landessynode hat einer Vereinbarung zugestimmt, die den Pietisten mehr Freiheiten zugesteht. Für eine Gemeinschaftsgemeinde braucht es künftig die Einrichtung eines personalen Seelsorgebezirks durch den Oberkirchenrat. Dann aber sind diese Gemeinden eigenständig und nicht mehr wie bisher von der Zustimmung der örtlichen Kirchengemeinde abhängig. Anerkannte Gemeinschaftsgemeinden gibt es bereits unter anderem in Reutlingen und Schwäbisch Gmünd.