Diesmal geht es um eine Rede am 12. Dezember vergangenen Jahres im thüringischen Gera. Dabei soll Höcke laut Anklage "Alles für..." ins Publikum gerufen und die Zuschauer durch Gesten animiert haben, das Wort "Deutschland" zu ergänzen. Höcke ist deswegen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt (AZ: 5 KLs 8/24).
Der Prozess findet erneut vor dem Landgericht Halle statt, wo der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende bereits im April und Mai wegen derselben Parole angeklagt war, die er bei einer Wahlkampfrede im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) verwendet hatte. Dafür wurde Höcke am 14. Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil haben seine Verteidiger Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, es ist daher noch nicht rechtskräftig.
Höcke selbst bestreitet die Vorwürfe. Bereits im ersten Prozess sagte er, ihm sei nicht bekannt gewesen, dass es sich bei dem Spruch "Alles für Deutschland" um eine verbotene SA-Parole gehandelt habe. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine erneute Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe. Letztere könnte zudem mit dem Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts verbunden sein. Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September.