dpa/Arne Dedert
Das Blockupy-Bündnis ruft zum Widerstand gegen eine mögliche Räumung des Occupy-Camps auf. In der vergangenen Woche hatte die Stadt Frankfurt verfügt, dass alle Aktivisten das Occupy-Camp während der geplanten Proteste räumen müssen.
Blockupy: "Räumungschillen" oder Massenblockade?
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat das Verbot für die meisten "Blockupy"-Aktionen bestätigt, die Demonstrationen am Mittwoch und Samstag dürfen aber stattfinden und auch das Occupy-Camp im Bankenviertel darf geräumt werden. Aktivisten rufen nun zum "friedlichen Widerstand" auf, die Polizei aber rechnet auch mit gewaltbereiten Teilnehmern.
15.05.2012
mit epd, dpa
Franziska Fink

Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat das Verbot für viele Veranstaltungen der "Blockupy"-Aktionstage in der Bankenmetropole bestätigt. Zwei Demonstrationen am Mittwoch und die für Samstag geplante Großdemonstration dürfen aber unter Auflagen stattfinden. Das "Blockupy"-Bündnis, zu dem unter anderem die Linkspartei und das globalisierungskritische Netzwerk Attac gehören, kündigte an, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Berufung einzulegen.

Voraussetzung für die Großdemonstration am Samstag sei, dass es am Donnerstag und Freitag keine anderen "Blockupy"-Veranstaltungen gebe, entschied das Verwaltungsgericht. Außerdem dürfe die Stadt Frankfurt das Occupy-Camp im Bankenviertel räumen, um einen Sicherheitsbereich um die Europäische Zentralbank (EZB) einzurichten.

Aufruf zum "Räumungschillen"

Die Occupy-Aktivisten haben derweil zum "friedlichen Widerstand" aufgerufen und wollen sich gegen die Räumung wehren. Sie befürchten, dass sie nach den "Blockupy"-Protesttagen nicht wieder in ihr Camp zurück dürfen. Die Stadt hatte das weitgehende Verbot von "Blockupy" damit begründet, dass die geplanten Aktionen die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören und gefährden würden.

Die Polizei rechnet bei den "Blockupy"-Protesten in Frankfurt gegen die EU-Finanzpolitik mit rund 2.000 gewaltbereiten Teilnehmern. Darunter sei "das Klientel, das man den bekannten massiven Ausschreitungen in Berlin und Hamburg zuzurechnen hat", sagte der Frankfurter Polizei-Vizechef Gerhard Bereswill am Dienstag. "Wir gehen davon aus, dass es am Mittwochabend schon zu ersten Gewalttätigkeiten kommen kann." Zu einem genehmigten "Rave" erwartet die Polizei rund 1.000 Teilnehmer.

Massenblockade in Frankfurts Innenstadt

Während des Raves und vor allem der Demonstration am Samstag - zu der die Polizei bis zu 30.000 Menschen erwartet - werde der Verkehr in der Innenstadt weitgehend lahmgelegt sein, sagte Einsatzleiter Harald Schneider. Die Polizei sei während der Aktionstage stets mit rund 5.000 Beamten aus mehreren Bundesländern in der Stadt unterwegs. Außer dem Schutz der Bevölkerung und der friedlichen Versammlungsfreiheit gehören der Verkehr und der Objektschutz zu den Einsatzschwerpunkten.

Die scheidende Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es sei für die Stadt von großer Bedeutung, dass das Gericht bestätigt habe, dass eine Massenblockade und das Besetzen von öffentlichen Plätzen in der vorgelegten Konzeption der Veranstalter als Nötigung nicht hinnehmbar seien. "Die in den verschiedenen Medien zu findenden Gewaltaufrufe erfüllen mich weiterhin mit großer Sorge", sagte Roth. Auch Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) begrüßte das teilweise Verbot und versprach "gegebenenfalls Auflösungsverfügungen, Personalienfeststellungen, Platzverweise und auch Ingewahrsamnahme".

Kritik an Urteil: "Versammlungsfreiheit wird nicht gewürdigt"

Die Linkspartei wertete die Gerichtsentscheidung als Teilerfolg, immerhin sei das vollständige Verbot gekippt worden. "Blockupy"-Sprecher Martin Behrsing kritisierte hingegen, dass sich das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung allein auf die Aussagen und Gefahrenprognosen von Stadt und Polizei beziehe. "Die Bedeutung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit wird - anders als die Grundrechte der Berufsfreiheit und des Eigentums - nicht gewürdigt", sagte Behrsing.

Roland Süß von Attac bekräftigte, dass das Bündnis an allen Aktionstagen seine Kritik an der "europaweiten Verarmungspolitik" mit vielfältigen Aktionen in die Öffentlichkeit tragen wolle. "Unser Aktionsplan ist nicht davon abhängig, ob wir vor Gericht Recht bekommen oder nicht", hatte Christoph Kleine von der Interventionistischen Linke bereits vor der Gerichtsentscheidung betont. Am Dienstag rief auch der Bundesausschuss Friedensratschlag zur Beteiligung an "Blockupy" auf, um bei der Demonstration am Samstag auch gegen den Nato-Gipfel in Chicago zu protestieren.