Gesetzestext
EAK / Dieter Junker
Das Recht auf Verweigerung des Kriegsdiensts ist im Grundgesetz verankert
Kriegsdienst in Europa
Kirche sieht Verweigerungsrecht gefährdet
Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) kritisiert die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in Europas.

Das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gerate überall in Gefahr, erklärt EAK-Vorstandsmitglied Sabine Müller-Langsdorf in Bonn. Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung, dem auch die EAK angehört, schreibt in ihrem Jahresbericht, viele europäische Länder erhöhten ihre Militärausgaben, rekrutierten verstärkt Soldaten und setzten auf eine Wiedereinführung der Wehrpflicht. 

Zunehmend werde in diesem Zusammenhang das Recht auf Kriegsdienstverweigerung missachtet oder infrage gestellt, erklärt Müller-Langsdorf. Das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung berichte von zunehmenden Schikanen wegen der Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern.

So sei der Exekutivsekretär der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung, Yurii Sheliazhenko, unter Hausarrest gestellt worden. Saša Belik, Leiter der Bewegung der Kriegsdienstverweigerer in Russland, sei zum ausländischen Agenten erklärt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im März das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gestärkt.

Die in Artikel 9 der Menschenrechtskonvention verankerte Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit bilde einen Kern der Grundrechte und sei uneingeschränkt schützenswert, entschieden die Straßburger Richter. Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wolle, müsse die Möglichkeit zu einem Ersatzdienst haben. Die EAK ist Teil der Friedensarbeit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und beschäftigt sich mit Fragen der Friedensethik, Friedenstheologie, Friedenspolitik und Friedenspädagogik.