Was tun, wenn die Konfis auf einmal kiffen und Jugendliche mit Joint in der Reisetasche zur Sommerfreizeit kommen? Seit der Teil-Legalisierung von Cannabis müssen sich auch immer mehr Verantwortliche in der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Thema Drogen in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen auseinandersetzen.
Gesetzlich ist klar geregelt, dass die Abgabe an Minderjährige verboten ist. Im Gegensatz zu rechtlichen Regelungen zu Alkohol- und Tabakkonsum ist Cannabis auch bei Aktivitäten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe verboten. Dasselbe Verbot gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten, aber auch für Zeltlagerplätze oder Jugendbildungsstätten. Kiffen bleibt also verboten. Es steht dennoch zur Debatte, ob der Zugang zu Cannabis für Minderjährige durch die neue Gesetzeslage erleichtert wurde. Für Menschen mit Leitungsfunktion in der Kinder- und Jugendarbeit ist es sinnvoll, sich früher, statt später mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) verweist dafür, nach Anfrage von evangelisch.de, auf den Deutschen Bundesjugendring (DBJR). Dieser hat Folgendes veröffentlicht: "Im Ergebnis wird bei fast allen Maßnahmen der Jugendverbände der Konsum wohl weiterhin verboten sein. Rechtlicht gesehen sind aber solche Konstellationen denkbar, bei denen ausschließlich volljährige Personen involviert sind und diese sich gemeinsam außerhalb von Jugendeinrichtungen aufhalten. […] Ob dieser rein rechtliche Spielraum innerhalb des jeweiligen Jugendverbands tatsächlich genutzt wird, ist diesen selbst überlassen. In der Praxis wird der Umgang wohl ebenso divers sein, wie er bisher beim Umgang mit Alkohol- und Tabakkonsum auf Freizeiten ist."
Evangelische Jugend Bayern hat sich als einzige landeskirchliche Jugend eigenständig zur Thematik geäußert
Das Evangelische Jugendwerk in Württemberg beschreibt zudem deutlich: "Cannabis kann Einfluss nehmen auf die Gehirnentwicklung und damit nachhaltig nicht nur die geistigen Leistungen beeinträchtigen. Deswegen bleiben für Minderjährige Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten. Die Weitergabe an Kinder und Jugendliche ist verboten und strafbar. Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, machen sie sich zwar nicht strafbar, die Polizei wird ihr Cannabis aber einziehen. Zudem werden die Eltern und bei Hinweisen auf die Gefährdung des Kindeswohls auch die örtlich zuständigen Jugendhilfeträger informiert."
Für Jugendleiter:innen bleibt somit vor allem die Frage nach der seelsorgerlichen Unterstützung im Hinblick darauf, ob eine Teil-Legalisierung zu einem vermehrten Kontakt mit Cannabis führen kann. Dadurch kann von einem vermehrten Gruppendruck auf Jugendliche ausgegangen werden. Auch die negativen Auswirkungen durch Cannabis-Konsum auf die Psyche sollten von ehren- und hauptamtlichen Verantwortlichen in den Blick genommen werden. "Drogen und deren Auswirkungen auf die Lebenswelten von jungen Menschen werden von kirchlichen Einrichtungen unterschätzt. Das gilt für Freizeitmaßnahmen aber auch für das grundlegende Verständnis für das, was Kinder und Jugendliche im Alltag bewegt. Anstatt immer nur präventive Verbote auszusprechen, sollten wir pädagogische und konstruktive Wege finden, die Rolle von Drogen für junge Menschen aufzuarbeiten," sagt Thilo Elett vom Vorstand der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. Und: "Wer sich erst jetzt mit Cannabis beschäftigt, weil jetzt nach der Teil-Legalisierung die Angst vor Berührungspunkten groß wird, hat die letzten Jahre einfach nicht genug hingeschaut."
Die Evangelische Jugend Bayern hat sich als einzige landeskirchliche Jugend bereits eigenständig zur Thematik geäußert und schreibt: "Der Konsum von Cannabis ist im Rahmen evangelischer Jugendarbeit immer verboten. Dies muss deutlich und klar kommuniziert sein." Genauso wichtig sei aber auch die Kommunikation mit den Jugendlichen: "Ruhe bewahren und wie gewohnt mit den jungen Menschen über Konsum und den damit verbundenen Missbrauch sprechen."
Bei Fragen zu Seelsorge und Drogenprävention sollte sich immer an entsprechende Fachstellen gewandt werden.