Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke
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Björn Höcke ist der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende. (Foto vom 18.04.2024) Im März 2021 wurde die AfD Thüringen vom Amt für Verfassungsschutz als "erwiesen rechtsextrem" eingestuft.
Verfahren wegen Nazi-Parolen
Noch keine Entscheidung im Höcke-Prozess
Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen NS-Parolen gibt es weiter keine Entscheidung. Fest steht aber bereits: Es wird nur um Höckes Rede in Merseburg im Jahr 2021 gehen. Ein weiterer Vorfall in Gera ist allerdings noch nicht vom Tisch.

Das Landgericht Halle hat im Prozess gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke am dritten Verhandlungstag noch keine Entscheidung wegen des Verwendens von Nazi-Parolen getroffen. Stattdessen werde die Kammer bis zum nächsten Verhandlungstag am 14. Mai über weitere Beweisanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel am Freitag.

Eine Entscheidung steht jedoch bereits fest: Das Gericht wird in diesem Verfahren ausschließlich über eine Äußerung Höckes bei einer Wahlkampfrede in Merseburg (Sachsen-Anhalt) im Mai 2021 entscheiden. Der AfD-Politiker hatte seine Rede mit der Formel "Alles für Deutschland" abgeschlossen - ein verbotener Slogan der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Höcke ist deswegen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs angeklagt. Er selbst hat die Vorwürfe mehrfach bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hat noch ein zweites Verfahren gegen den AfD-Politiker eröffnet, da Höcke bei einer Rede im thüringischen Gera im Dezember 2023 die Parole erneut verwendet haben soll. Dabei soll er "Alles für..." gerufen haben und das Publikum mittels Gesten animiert haben, das Wort "Deutschland" zu ergänzen. Ursprünglich sollten beide Vorfälle gemeinsam verhandelt werden. Wegen eines kurzfristigen Verteidigerwechsels wurden sie allerdings zu Prozessbeginn wieder getrennt.

Die Staatsanwaltschaft zog am Freitag ihren Antrag zurück, beide Verfahren wieder zusammenzuführen. Zur Begründung sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch, das jetzige Verfahren sei zu weit fortgeschritten, um noch einen weiteren Anklagepunkt einzuführen.

Offen ist allerdings noch, ob das Video der Höcke-Rede in Gera noch während des laufenden Prozesses im Gerichtssaal vorgeführt wird. Die Staatsanwaltschaft hat einen entsprechenden Beweisantrag gestellt, da es Einfluss auf die Schwere der Strafe haben könnte. Dieser Antrag wurde allerdings von Höckes Verteidigern zurückgewiesen. Da wegen der Rede in Gera noch ein zweites Gerichtsverfahren anstehe, verstoße die Verwendung des Videos gegen das sogenannte Doppelverwertungsverbot in Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs.

Zudem äußerte sich Höcke am Freitag zu seinem persönlichen Werdegang, insbesondere seiner Arbeit als Geschichts- und Sportlehrer. Als Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag verdiene er rund 9.000 Euro netto im Monat, sagte er auf Nachfrage des Richters. Beim nächsten Prozesstermin soll laut Sprecherin die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Es werde mit einem längeren Verhandlungstag gerechnet. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen weitere Videos, Zeitungsartikel und Buchauszüge in die Beweisaufnahme einbringen oder hätten diese bereits eingebracht.

Dennoch ist geplant, am 14. Mai die Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung zu hören und das Urteil zu verkünden. Richter Stengel hatte bereits durchblicken lassen, dass im Falle einer Verurteilung Höckes lediglich eine Geldstrafe zu erwarten sei. Bei einer Freiheitsstrafe hätte dem AfD-Politiker die Aberkennung seiner Amtsfähigkeit gedroht.