Der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke muss sich seit Donnerstag in einem Strafprozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Ihm wird vorgeworfen, auf zwei Kundgebungen der AfD den verbotenen Slogan "Alles für Deutschland" der früheren Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben (AZ: 5 KLs 6/23).
Höcke selbst hat sich am ersten Verhandlungstag noch nicht zu den Vorwürfen eingelassen, die er vorab öffentlich abgestritten hatte. Seine Verteidiger stellten in Aussicht, dass sich der Thüringer AfD-Parteichef am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag, zu Beginn der Verhandlung äußern könnte.
Erst nach mehrmaliger Unterbrechung konnte der Staatsanwalt die Anklageschrift verlesen. Höcke wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach den Paragrafen 86 sowie 86a des Strafgesetzbuchs vorgeworfen. Er habe bei einer Wahlkampfkundgebung der AfD in Merseburg im Mai 2021 eine Rede mit der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" beendet. Dabei habe er gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der SA handle.
Bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 soll Höcke laut Anklage die verbotene Parole erneut verwendet haben. Dabei habe er den ersten Teil "Alles für" selbst ausgesprochen und anschließend das Publikum durch Gesten animiert, den zweiten Teil "Deutschland" zu rufen. Dies sei laut Anklage im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung geschehen.
Eigentlich sollten beide Vorfälle gemeinsam verhandelt werden. Das Gericht hatte am Mittwoch aber entschieden, die Verfahren zu trennen. Grund sei ein kurzfristiger Verteidigerwechsel beim Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft stellte in der Verhandlung am Donnerstag den Antrag, beide Verfahren wieder zusammenzuführen.
Prozesstag viermal unterbrochen
Die Verhandlung am ersten Prozesstag wurde insgesamt viermal unterbrochen. Zunächst hatten Höckes Verteidiger beantragt, die einzelnen Verhandlungstage vollständig per Tonaufnahme zu dokumentieren und dies mit dem Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren begründet.
Des Weiteren wollten die Verteidiger vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob das Landgericht Halle überhaupt zuständig sei. Hintergrund ist, dass der Prozess zunächst vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden sollte. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das Oberlandesgericht Naumburg im November entschieden, das Verfahren vor dem Landgericht zu eröffnen. Beide Anträge wurden von der Kammer unter der Leitung von Richter Jan Stengel abgewiesen.
Für die Verhandlung sind zunächst drei weitere Termine angesetzt. Laut einer Gerichtssprecherin sind weitere Verhandlungstage je nach Prozessverlauf möglich. Ein Urteil könnte nach Angaben des Landgerichtes am 14. Mai verkündet werden. Bei einer Verurteilung könnte der AfD-Politiker zu einer Geldstrafe oder zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt werden. Bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten könnten die Richter ihm zudem das aktive und passive Wahlrecht für eine bestimmte Zeit absprechen. Höcke will am 1. September für die Thüringer AfD als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl antreten.