Der Abtreibungsparagraf im Strafrecht sei keine "angemessene Lösung" für die Verhinderung von Abtreibungen", sagte die EFiD-Vorsitzende Angelika Weigt-Blätgen laut Mitteilung. Stattdessen seien ein kostenloser und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln sowie umfassende Beratungsdienste deutlich wirksamere Ansätze, sagte Weigt-Blätgen.
Die Kommission hatte sich dafür ausgesprochen, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche außerhalb des Strafrechts zu regeln. Spätabtreibungen sollen aber weiterhin strafbar sein und nur aus medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung noch straffrei möglich sein.
Die Bundesregierung hatte die Kommission aus 18 Expertinnen und Experten beauftragt, die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts zu prüfen. Bislang regelt Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, dass Abtreibungen grundsätzlich strafbar sind, aber bis zur zwölften Woche straffrei bleiben - nach verpflichtender vorheriger Beratung der Schwangeren.
Die Evangelischen Frauen fordern zudem eine gesetzliche Absicherung des Rechts auf qualitativ hochwertige, freiwillige, ergebnisoffene, kostenfreie und barrierearme Schwangerschaftsberatung sowie eine Regelung zur Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen. Innerhalb der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) fällt das Echo auf die Expertinnen-Empfehlung geteilt aus.
Als Verband stehe man hinter dem Selbstbestimmungsrecht jeder Frau. Zugleich trete man ebenso klar für den Schutz des ungeborenen Lebens ein, heißt es in einer am Montagabend in Düsseldorf veröffentlichten Mitteilung. "Als kfd setzen wir uns daher weiterhin für eine umfassende und ergebnisoffene verpflichtende Beratung und für die Begleitung und konkrete Unterstützung von Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen ein."