In seinem künftigen 18-köpfigem Team wünscht sich der Mitte März eingesetzte neue unabhängige Polizeibeauftragter des Bundes, Uli Grötsche, mehr Diversität. Fälle sollten aus allen Perspektiven diskutiert werden: "Deshalb sollte ein Schwarzer Mensch, eine arabischstämmige Person und möglichst auch ein Vertreter aus der LGBTQ-Community dabei sein." Dies umzusetzen, werde durch das Laufbahnrecht aber nicht erleichtert.
Bisher seien bereits mehr als 70 Eingaben eingegangen. Davon stammten etwa 70 Prozent aus der Bevölkerung und 30 Prozent aus der Polizei selbst, sagt Grötsch in Berlin bei einem Pressegespräch des Mediendienstes Integration zum Thema Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei. Im Durchschnitt verzeichne seine Stelle bislang drei bis vier Eingaben täglich. Diese Zahl habe ihn "überrascht".
Sein neues Amt sehe er als Teil eines Verbundes der deutschen Polizeibeauftragten, mit dem Ziel, strukturelle Defizite bei der Polizei abzubauen, sagt Grötsch: "Denn die Polizei soll ein attraktiver Arbeitgeber sein." Zunächst gehe es darum, das Amt bekannt zu machen, Vertrauen aufzubauen und sich unter anderem mit der Wissenschaft zu vernetzen. Die Erfahrungen aus anderen Staaten zeigten, es habe sich bewährt, eine unabhängige Stelle außerhalb der Polizeibehörden zu schaffen.
Der 1975 in Weiden in der Oberpfalz geborene Grötsch war selbst 21 Jahre lang Polizist in Bayern, bevor er von 2013 bis März 2024 für die SPD im Bundestag saß. Mit seinem Amtsantritt legte er sein Bundestagsmandat nieder. Als Polizeibeauftragter des Bundes ist er für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Bundestagspolizei zuständig. Der Polizeibeauftragte soll als unabhängige Stelle außerhalb der Behörden Hinweisen von Beschäftigten oder Bürgerinnen und Bürgern auf mögliches Fehlverhalten und strukturelle Missstände bei der Polizei nachgehen. Er kann auch aus eigener Initiative heraus tätig werden.
In den Ländern ist der Umgang mit dem Thema Rassismus und Diskriminierung in der Polizei unterschiedlich, wie eine Recherche des Mediendienstes Integration ergibt. Demnach gibt es in acht von 16 Bundesländern unabhängige Polizei-Beschwerdestellen - in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hessen, wo die Stelle derzeit allerdings unbesetzt ist. Die Kompetenzen der Stellen sind dabei unterschiedlich. Ein unbeschränktes Recht auf Akteneinsicht bei Polizei und Staatsanwaltschaft etwa haben den Angaben zufolge nur zwei Länder. Zudem würden rassistische und antisemitische Verdachtsfälle bei der Polizei uneinheitlich erfasst. Uneinheitlich ist auch die personelle Ausstattung.