Nach drei Verhandlungstagen ist es den Tarifkommissionen der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Gewerkschaft Kirche & Diakonie (GKD) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gelungen, eine Tarifeinigung zu erzielen.
Verena Zühlke, Vorsitzende der Tarifkommission der Kirchenleitung: "Die Verhandlungsatmosphäre war sehr gut. Beide Seiten brachten sich konstruktiv und lösungsorientiert ein. Uns war von Beginn an klar, dass wir uns nah am Tarifabschluss der Länder orientieren müssen, um für unsere Einrichtungen Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Wir haben ein gutes Ergebnis erreicht, dass für unsere Beschäftigten ein Plus von etwa zehn Prozent bringt." Zwar bedeute dieses Ergebnis auch eine enorme Mehrbelastung kirchlicher Arbeitgeber, aber die Konkurrenz zum öffentlichen Dienst im Land Berlin sei eben deutlich spürbar. "Mit diesem Abschluss bleiben wir jedoch auf Augenhöhe zum TV-L und damit eine attraktive Arbeitgeberin", so Zühlke weiter.
Die Tarifeinigung sieht für die Mitarbeitenden der EKBO folgende Schritte vor: eine Inflationsausgleichszahlung für Mitarbeiter:innen, die Anhebung der Entgelte ab Januar 2025 um 200 Euro und ab März 2025 wird noch einmal um 5,5 Prozent erhöht. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wird es etliche Verbesserungen geben. Auf Initiative der Arbeitgeberseite ist die stufengleiche Höhergruppierung erfolgreich verhandelt worden. Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Mitarbeiter:innen künftig immer der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben.
Die kirchlichen Arbeitgeber:innen können künftig zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten Mitarbeiter:innen abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu drei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewähren, statt wie bisher um zwei Stufen. Auch dieser Punkt ist auf Initiative der Arbeitgeberseite in die Verhandlungen eingetragen worden.
Da es noch viele Unklarheiten bei der tariflichen Regelung der Hauptstadtzulage und deren Refinanzierung gibt, wurde vereinbart, in Verhandlungen einzutreten, sobald es hierzu einen konkreten Tariftext für das Land Berlin gibt. Die Tarifvertragsparteien haben sich verpflichtet, im Laufe des Jahres 2024 in Gespräche über die tariflichen Eingruppierungsregelungen für Gemeindesekretäre und Küster, für Lehrkräfte im Religionsunterricht und für Mitarbeitende in der Informationstechnik einzutreten.