Wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) jüngst nach einer Kabinettssitzung sagte, ist dies in bayerischen Behörden künftig verboten. Man ändere dafür die allgemeine Geschäftsordnung. Schüler:innen können weiter Gendersprache verwenden. Ihnen würden dafür keine Fehler angekreidet, betonte Herrmann.
Eine "ideologiegetriebene" Gendersprache verenge die Diskursräume, begründete der Chef der Staatskanzlei die Kabinettsentscheidung. Es bestehe die Gefahr, dass Personen, die gendergerechte Sprache verwendeten, als menschenfreundlich und diejenigen, die es nicht tun, als solche angesehen würden, "die auf der dunklen Seite" stehen. Es solle kein moralischer Druck entstehen, "nur wenn ich etwas so sage, sage ich es richtig".
Auch Lehrkräfte und Schulleiter:innen müssten sich in Vorlagen und dem Schriftverkehr an diese Geschäftsordnung halten, sagte der Minister. Zudem werde das Kultusministerium die Verordnung für die Lernmittel so ändern, dass auch keine Schulbücher bestellt werden, die Gendersprache verwenden.
Die Staatsregierung beruft sich auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, der nicht empfiehlt, Sonderzeichen im Wortinneren zu verwenden, weil es sich damit um "Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie handelt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können", wie das Kabinett darlegte.