Nolte sagte in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd), ein solcher Schritt wäre ein "Signal für die überragende Bedeutung des Ereignisses Reformation". Sie sei nicht nur irgendeine evangelische Episode, sondern ein Ereignis, das "unser Land und seine Kultur bis heute tief prägt". Der Berliner Landesbischof Markus Dröge unterstützte das Anliegen, den 31. Oktober 2017 als bundesweit einheitlichen Feiertag zu begehen.
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Die Veröffentlichung der 95 Thesen durch Martin Luther (1483-1546) am 31. Oktober 1517 gilt als der Ausgangspunkt der Reformation. Der Reformator prangerte damit kirchliche Missstände und den Ablasshandel an. Das Datum wird heute von evangelischen Christen weltweit als Reformationstag begangen. Der Legende nach schlug Luther die Thesen an die Tür der Wittenberger Schlosskirche.
Dröge sagte, der evangelischen Kirche liege daran, auf dem Weg zum Jubiläum die Erkenntnisse der Reformation wie Freiheit, Menschenwürde und aktive Weltverantwortung wieder neu bewusst zu machen. "Das sind Themen, die heute hoch aktuell sind", unterstrich er. Den 31. Oktober 2017 zum bundesweiten einmaligen Feiertag zu machen wäre "ein deutliches Zeichen, dass wir diese Anliegen in unserer Gesellschaft wertachten und verteidigen wollen".
"Mehr Kreativität in der Feiertagswelt"
Nolte sagte: "Etwas mehr Kreativität in unserer geordneten Feiertagswelt kann ohnehin nicht schaden." Eine gemeinsame Initiative für einen bundesweiten Feiertag am 31. Oktober 2017 könne von den Innenministern vorbereitet werden "oder besser noch: im Bundesrat starten". Zwar werde "es allerlei Bedenken geben, zumal der 1. November Allerheiligen ist, aber die Hindernisse sind gewiss überwindbar, auch im ökumenischen Dialog", sagte Nolte.
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Zurückhaltend reagierte zunächst die thüringische Landesregierung. Regierungssprecher Peter Zimmermann nannte die Debatte um einen einheitlichen Feiertag "eine völlig theoretische Diskussion". In einem Land wie Deutschland mit allgemeiner Religionsfreiheit seien regionale Unterschiede durchaus gewollt, betonte er. Gleichwohl sei der 31. Oktober 2017 für die Bundesrepublik religionsübergreifend von besonderer Bedeutung.
In den neuen Bundesländern mit Ausnahme Berlins ist der Reformationstag bereits seit 1994 gesetzlicher Feiertag. In der alten Bundesrepublik ist der 31. Oktober ein normaler Arbeitstag. Zuständig für die Feiertage sind in Deutschland die Länder. Der Vorstoß von Nolte und Dröge bezieht sich nur auf das Jahr 2017.