Eine aktuelle Erklärung aus den römischen Ämtern für die Glaubenslehre ebnet den Weg für Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in der katholischen Kirche. Das Vatikan-Papier betont dabei deutlich die Abgrenzung zum Ehesakrament.
In der katholischen Kirche dürfen gleichgeschlechtliche Paare künftig gesegnet werden. Das geht aus der Erklärung "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) hervor, einem Schreiben über die pastorale Bedeutung von Segnungen, die das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre am Montag in Rom veröffentlicht hat. Papst Franziskus hat den Text vor Veröffentlichung gebilligt.
Im März 2021 gab es noch ein Verbot auf die Anfrage des Synodalen Wegs
Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sind eine wichtige Forderung des deutschen Reformprozesses Synodaler Weg. Im März 2021 hatte der Vatikan noch klargestellt, dass die Segnung homosexueller Partnerschaften "nicht erlaubt" sei, da diese Verbindungen eine "sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen" würden.
In dem aktuellen Schreiben ist nun ausdrücklich die Rede von der Segnung von "Paaren in irregulären Situationen", also beispielsweise unverheirateten heterosexuellen Paaren und von "gleichgeschlechtlichen Paaren". Dies bedeute jedoch keine Billigung der jeweiligen Verbindung und müsse unter genau festgelegten Bedingungen geschehen: Die Form des Segens dürfe "von den kirchlichen Autoritäten nicht rituell festgelegt werden". Damit soll eine Verwechslung mit dem dem Ehesakrament eigenen Segen ausgeschlossen werden.
Im Gegensatz zu rituellen, liturgischen Segnungen handele es sich bei Segnungen gleichgeschlechtlicher und "irregulärer" Paare um spontane Segnungen. Von diesen dürfe niemand ausgeschlossen werden. Sie könnten auch in Situationen gespendet werden, "die aus objektiver Sicht moralisch inakzeptabel" seien.
Diese Menschen sollten aber nicht "einfach als 'Sünder'" behandelt werden. Das hatte Franziskus bereits im Oktober dieses Jahres in seiner Antwort auf eine "Dubia" (deutsch: Zweifel) klargestellt, die ihm von den Kardinälen Walter Brandmüller und Raymond Burke vorgelegt worden war. Auf diese Antwort des Papstes wird in dem nun veröffentlichten Schreiben des Öfteren Bezug genommen.
Die aktuelle Erklärung des Amts für die Glaubenslehre (Dikasterium) betont die Abgrenzung zum Ehesakrament deutlich. Gleichgeschlechtliche Paare und jene in "irregulären Situationen" könnten nach den neuen Regelungen gesegnet werden, ohne "die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern".
Als Ehe, so wird in dem Schreiben betont, gilt nach katholischer Lehre weiterhin nur die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, weil diese "von Natur aus offen ist für die Zeugung von Kindern". Ebenfalls betont wird, dass sexuelle Beziehungen ausschließlich darin ihren "natürlichen, angemessenen und vollständig menschlichen Sinn" fänden.
"Ein Geschenk" aus Rom
Das Dokument ist unterzeichnet von Kardinal Victor Fernández. Ihn hatte Papst Franziskus im Sommer dieses Jahres zum neuen Präfekten des Dikasteriums für die Glaubenslehre ernannt. Die Erklärung solle, so heißt es am Schluss der Einleitung, "auch ein Geschenk an das gläubige Volk Gottes sein, das den Herrn mit so vielen Gesten des tiefen Vertrauens in seine Barmherzigkeit anbetet und mit dieser Haltung immer wieder die Mutter Kirche um den Segen bittet."
Reaktion der Deutschen Bischofskonferenz
Unterdessen hat die katholische Deutsche Bischofskonferenz die Vatikan-Erklärung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare begrüßt. Der am Montag in Rom veröffentlichte Text "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) "zieht eine klare Linie zwischen der unverbrüchlichen Treue gegenüber der Lehre der Kirche und den pastoralen Erfordernissen einer kirchlichen Praxis, die den Menschen nahe sein möchte". Das erklärte der Bischofskonferenz-Vorsitzende Georg Bätzing. Die Erklärung wende theologische Begriffe in verantwortungsvoller Weise an.