Das Landgericht Berlin hat am Dienstag über eine Klage des Bundesgeschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta verhandelt und am Ende abgewiesen. In seiner Klage verlangt Jürgen Resch die Schließung von Facebook-Gruppen. Darin werde er regelmäßig massiv beleidigt und mit Gewalt oder dem Tode bedroht. Administriert werde eine der Facebook-Gruppen mit mehr als 50.000 Mitgliedern unter anderem von Mitarbeitern der Automobilbranche.
Weder Meldungen an Facebook noch 300 Strafanzeigen hätten zu einem Ende der Drohungen geführt, beklagt der Geschäftsführer der NGO. Seit Jahren sei der Facebook-Mutterkonzern Meta nicht in der Lage oder unwillig, diese Gruppen zu schließen, berichtet der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Gericht.
Bei der Verhandlung am Dienstag äußerte der Vorsitzende Richter Holger Thiel Verständnis für das Anliegen des Klägers. Thiel sprach von Beleidigungen, Bedrohungen und unsäglichen Gewaltphantasien. "Wir finden erschütternd, was in diesen Gruppen geäußert wurde", sagte der Richter.
Richter Thiel: "Erschütternd, was in diesen Gruppen geäußert wurde".
Thiel betonte, er sehe dennoch keine Erfolgsaussicht für das Verfahren. Es gehe um Verhältnismäßigkeit und eine Abwägung zwischen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers und der Meinungsfreiheit der Gruppenmitglieder. Der Richter sprach von einem Überwiegen der Informations- und Meinungsfreiheit, weil die beanstandeten Posts nicht auf die Gruppe, sondern einzelne ihrer Mitglieder zurückgingen.
Beanstandete Beiträge seien gelöscht worden. Wenn einer Vielzahl von Nutzern, die sich nicht strafrechtlich äußerten, durch eine Schließung der Gruppe ihr Betätigungsfeld genommen würde, wäre das laut dem Richter unverhältnismäßig. Es gebe keinen Anspruch auf Löschung ganzer Gruppen, wenn diese nicht Urheber der Äußerungen seien.
Resch berichtete vor Gericht, beanstandete Posts würden teils monatelang nicht gelöscht. Strafanzeigen führten erst nach bis zu zwei Jahren zu einem Ergebnis. DUH-Anwältin Juliane Schütt sagte, die Administratoren der betreffenden Gruppen löschten nicht in ausreichendem Maße.
"In Angst zu leben, ist nicht zumutbar", sagte Schütt mit Blick auf angedrohte Gewalt. Bei der Auflösung von Demonstrationen, aus denen heraus es zu antisemitischen Äußerungen komme, werde auch das Versammlungsrecht einer Mehrzahl an friedlichen Demonstranten eingeschränkt. Analog sei bei Bedrohungen aus Facebook-Gruppen heraus zu verfahren.
Keine schnelle Eindämmung gehäufter Bedrohungen auf Social Media in Sicht
Der Meta-Anwalt argumentierte, die strafrechtlich relevanten Äußerungen stellten unter ein Prozent der gesamten Posts der Gruppen dar. Einzelne Beiträge seien "unsäglich". Sie seien von der Plattform gelöscht worden.
Die Frage des Richters, ob es beim Konzern Überlegungen gebe, einen Sonderweg für Meldungen gehäuft auftretender Bedrohungen in Facebook-Gruppen zu vereinfachen, blieb unbeantwortet. Opfer solcher Gruppen und Drohungen sind laut DUH viele Menschen, die sich zivilgesellschaftlich engagieren, etwa für den Klima- und Umweltschutz. Die Klage soll laut Resch deshalb gesetzlich klarstellen, dass Hassräume im Netz nicht geduldet werden. Unterstützt wird die Klage von Organisationen wie HateAid und der Amadeu Antonio Stiftung.
Nachdem die Klage abgewiesen wurde, sagte Resch in einer DUH-Presseerklärung: "Es ist bedauerlich, dass das Berliner Landgericht zwar die massiven Hass- und Gewaltkommentare verurteilt, aber keinen rechtlichen Weg sah, solche Foren auf Facebook zu verbieten und so all die Opfer von Hetz-Gruppen zu schützen, für die ich hier stellvertretend klage."
Resch wolle "die ständigen und systematischen Gewalt- und Todesdrohungen gegen meine Person und andere Aktivistinnen und Aktivisten nicht hinnehmen". Deshalb werde er sich in zweiter Instanz an das Berliner Kammergericht wenden und auf eine andere Entscheidung hoffen. Weiter forderte der DUH-Geschäftsführer den Bundesjustizminister Buschmann auf, endlich eine gesetzliche Regelung gegen Facebook beziehungsweise andere Soziale Medien zu erlassen und Opfer statt Täter zu schützen. Die Richter hätten in der Verhandlung deutlich gemacht, "dass nach ihrer Auffassung eine gesetzliche Regelung notwendig wäre".