Eine Nachfolge der Ratsvorsitzenden muss aus den Reihen des Rates stammen. Der Rat selbst kann eine Person vorschlagen. Es gibt sozusagen ungeschriebene Gesetze, an die sich alle Beteiligten halten. Die EKD beschreibt das auf ihrer Seite so:
"Unter allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass das Amt am besten in die Hand eines oder einer leitenden Geistlichen einer der 20 Landeskirchen gehört, der oder die nicht zu nah vor dem Ruhestand steht. So lässt sich die Leitung des Rates sinnvoll und zielgerichtet wahrnehmen. Und aus der vorherigen Wahl zum Rat ergibt sich, dass der oder die Vorsitzende in der Regel aus den Mitgliedern stammt, die in den ersten Wahlgängen in den Rat der EKD gelangt sind." (Die öffentliche Stimme der EKD. Der Rat)
Die Wahl der Nachfolge geschieht dann durch die Synode und die Kirchenkonferenz. Die Kirchenkonferenz ist ein weiteres Leitungsgremium, in dem die leitenden Geistlichen und die leitenden Jurist:innen der Gliedkirchen der EKD vertreten sind.
Der oder die neue Ratsvorsitzende muss mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden und bleibt dann für den Rest der Ratsperiode 2027 im Amt. Es ist anzunehmen, dass sich die Synode bis zur Herbsttagung 2024 Zeit nehmen wird, um dann über die Nachfolge abzustimmen. Im Jahr 2024 tagt die Synode von 10. bis 13. November. Scheiden Ratsvorsitzende vorzeitig aus dem Rat aus, so führen ihre Stellvertreter den Vorsitz bis zu einer Neuwahl weiter.