Auf seiner konstituierenden Sitzung in Essen entschied der sogenannte Synodale Ausschuss einstimmig über Satzung und Geschäftsordnung, wie die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) als Träger des Synodalen Wegs am Samstag zum Abschluss der Sitzung mitteilten. Damit die Satzung in Kraft tritt, muss sie noch von der Bischofskonferenz und dem ZdK beschlossen werden.
Der Synodale Ausschuss soll den bisherigen Prozess des Synodalen Weges fortsetzen, eine Evaluation der 15 dort gefällten Beschlüsse vornehmen und die noch nicht beschlossenen Texte weiterentwickeln. Er soll einen Synodalen Rat für die katholische Kirche in Deutschland vorbereiten, der 2026 seine Arbeit aufnehmen und Zukunftsfragen der Kirche beraten soll.
Mitglieder des Synodalen Ausschusses sind die 27 Diözesanbischöfe, 27 Delegierte des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) sowie 20 weitere Personen, die aus der Synodalversammlung gewählt wurden.
Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, unterstrich, dass mit den Beschlüssen zu Satzung und Geschäftsordnung ein Zeichen gesetzt worden sei, "dass wir Synodalität und ihre Voraussetzung - das gegenseitige Vertrauen ineinander - gelernt und praktiziert haben". Er würdigte "das konstruktive Umgehen mit Änderungsanträgen, das Aufeinanderzugehen und die ehrliche Debatte".
Transparenz herstellen
Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK, sagte, sie gehe mit Hoffnung und Zuversicht aus diesem Tag. Sie sei froh, dass der Ausschuss sich unter anderem auf eine künftige Entscheidungsfindung mit Zweidrittelmehrheit aller anwesenden Mitglieder geeinigt habe. "Damit sind wir auf dem Synodalen Weg einen großen Schritt weitergekommen." Auch habe sich der Ausschuss in seiner Geschäftsordnung darauf verständigen können, künftig im Regelfall presseöffentlich zu tagen. "Damit wird eine Form von Transparenz hergestellt, die ich für wichtig halte."
Die ZdK-Präsidentin erinnerte an die Anfänge des Reformprozesses: "Die MHG-Studie von 2018 hat offenbar gemacht, wie massiv der Missbrauchsskandal war und ist. Wir sind von den deutschen Bischöfen 2019 einstimmig gebeten worden, mit ihnen auf einen synodalen Weg zu gehen, um Ursachen zu analysieren und nach Lösungen zu suchen."
Verbot aus dem Vatikan
Auch Gregor Podschun vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) zog ein positives Fazit der Ausschuss-Sitzung. Er begrüßte die Entscheidung, dass nun keine Zwei-Drittel-Mehrheit der Bischöfe mehr bei Abstimmungen erforderlich ist. Dass allerdings nur Medien bei den Beratungen zugelassen würden und die restliche Öffentlichkeit ausgeschlossen werde, nannte er bedauerlich.
Die Mitglieder des sogenannten Synodalen Ausschusses waren am 10.11 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Insgesamt acht Bischöfe blieben dem Start fern - vier aus Ablehnung und vier weitere aus Termingründen.
Der Vatikan hatte die Bildung des Synodalen Rats untersagt. Vier deutsche Bischöfe - darunter auch Kardinal Rainer Maria Woelki aus Köln - hatten daraufhin erklärt, dass sie zunächst nicht in dem Gremium mitwirken wollten. Zudem stoppten die vier Bistümer - neben Woelki aus Köln auch Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) - die finanzielle Unterstützung des Reformprozesses.
Der BDKJ-Bundesvorsitzende Podschun kritisierte das Fernbleiben der vier Bischöfe. Diese nähmen ihre Verantwortung nicht wahr. "Sie erschweren damit ein konstruktives Vorankommen unserer Kirche und blockieren erneut Reformbemühungen, die die systematischen Risikofaktoren für sexualisierte Gewalt und Missbrauch beseitigen wollen."