An den Sitzungen nehmen nach ihren Angaben auch Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen sowie Vertreter und Vertreterinnen von Gewerkschaften teil. Der Prozess solle dazu dienen, einen Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, hieß es.
SPD, Grüne und FDP hatten darin die Absicht festgehalten, gemeinsam mit den Kirchen zu prüfen, "inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann". Verkündigungsnahe Tätigkeiten sollen dabei ausgenommen werden. Gemeint sind damit kirchliche Kernberufe wie Gemeindepfarrer, Krankenhausseelsorgerin oder Religionslehrer.
Im kirchlichen Arbeitsrecht unterscheiden sich einige Regelungen vom staatlichen Arbeitsrecht. Löhne und Gehälter werden dort über den sogenannten Dritten Weg zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ohne Streiks verhandelt.
Zudem gibt es bei den individuellen Arbeitsrechten eigene Regelungen. Immer stärker umstritten ist dabei das Erfordernis einer Kirchenmitgliedschaft für Bewerberinnen und Bewerber für Stellen bei kirchlichen Trägern, die keine kirchliche Eigenheit sind - etwa in der Pflege, in Krankenhäusern, in der Buchhaltung oder Verwaltung.