Nach einer hitzigen Debatte im Vorfeld hat das Bundeskabinett gestern (Mittwoch, 23. August 2023) das Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht. Der Landesbischof der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Christian Stäblein, freut sich über die Entwicklung. "Es ist gut und richtig, dass die Abwertungen, Diskriminierungen und Verletzungen, die mit dem alten Transsexuellengesetz verbunden waren, nun ein Ende haben", teilte er der evangelisch.de-Redaktion gestern mit.
Das neue Gesetz soll es trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht binären Menschen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Künftig reicht eine entsprechende Erklärung beim Standesamt, ob der Geschlechtseintrag "männlich", "weiblich" oder "divers" lauten soll.
Stäblein betont: "Es ist falsch, wenn hier durch die Art der Berichterstattung bisweilen der Eindruck von Leichtfertigkeit erweckt wird." Niemand mache es sich leicht in diesen Fragen der Selbstbestimmung, so Stäblein. Wahl und Wechsel der geschlechtlichen Identität fänden oft nach langer und schwerer persönlicher Leidensgeschichten statt.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll ab November 2024 in Kraft treten. Der Bundesverband Trans kritisiert die lange Frist. Das Gesetzgebungsverfahren verlaufe bislang sehr schleppend, sagte Kalle Hümpfner vom Bundesverband dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Donnerstag).
Trans, nicht-binäre und auch intergeschlechtliche Personen warteten seit Jahren auf eine niedrigschwellige Änderungsmöglichkeit für den Geschlechtseintrag, betonte Hümpfner. Das Selbstbestimmungsgesetz müsse so schnell wie möglich in Kraft treten, sobald es im Bundestag verabschiedet wurde, forderte der Verband.