Die wegen der Meldeadresse des Paares zuständige Stadt Viersen wollte den Abschiebetermin dem Evangelischen Pressedienst mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht bestätigen.
Die ursprünglich vom Flughafen Düsseldorf aus geplante Rücküberstellung des kurdischen Ehepaares, die wegen eines Zusammenbruchs der Frau am 10. Juli abgebrochen worden war, soll nach Angaben von Pro Asyl, dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW und der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche nun "auf dem Landweg vollendet werden". Der Anwalt des Paares bestätigte das auf epd-Anfrage. Das Paar aus dem Irak befindet sich aktuell in Abschiebehaft in Darmstadt.
Der Fall hatte Aufsehen erregt, weil die Behörden entgegen einer Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der rheinischen Landeskirche die Eheleute bei einer unangekündigten Hausdurchsuchung in Haft genommen hatten. Die Organisationen um Pro Asyl forderten, Kirchenasyle müssten auch künftig geschützte Räume bleiben, "die für die Behörden tabu sind". Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, verlangte "eine gründliche Aufarbeitung" des behördlichen Vorgehens. Das kurdische Paar müsse "umgehend" aus der Abschiebehaft entlassen werden.
Das irakische Paar war 2021 aus seiner Heimat geflohen und hatte ab Mai 2023 in der zur Stadt Nettetal gehörenden Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck im Kirchenasyl gelebt, um nicht im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Polen überstellt zu werden. In Polen seien sie bereits auf ihrer Flucht über Belarus in einem geschlossenen Lager festgehalten und "unmenschlich behandelt" worden, hieß es.
Traumatisiert durch Gewalt
Das Ehepaar habe Gewalt von polnischen Sicherheitskräften erlebt und sei nun in großer Angst, erklärten die Menschenrechtsorganisationen. Bei der Räumung des Kirchenasyls sei "völlig außer Acht gelassen worden", dass das Paar bereits schwer traumatisiert gewesen und die Frau deswegen schon länger in psychiatrischer Behandlung sei, kritisierte die Pfarrerin der Gemeinde, Elke Langer.
Eine Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Kirche zum Kirchenasyl sieht vor, dass Gemeinden möglichst vorher von den Ausländerbehörden über geplante aufenthaltsbeendende Maßnahmen informiert werden sollten.