Bund und Länder erhoffen sich von den neuen Regeln eine Zuwanderung von rund 130.000 Fachkräften pro Jahr. Interessent:innen können den Berufsabschluss aus ihrem Heimatland in Deutschland anerkennen lassen, wenn sie hier schon arbeiten. Bund und Länder versprechen sich davon schnellere Verfahren. Außerdem werden bürokratische Hürden vor der Einreise abgebaut.
Die hohen Gehaltsschwellen für Akademiker werden gesenkt, um auch Berufsanfänger:innen anzulocken. Zudem erhalten Asylbewerber, die zum Stichtag 29. März 2023 im Asylverfahren waren und bereits eine Arbeitsstelle haben, die Möglichkeit zum sogenannten "Spurwechsel": Sie können das Asylverfahren abbrechen und einen Aufenthaltstitel als Fachkraft beantragen.
Die Bundesländer stimmten auch der Novelle der Beschäftigungsverordnung zu, von der die Umsetzung etlicher der neuen Regeln abhängt. Bayern scheiterte mit dem Antrag, das Gesetz nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Die bayerische Regierung lehnt das Gesetz in allen wesentlichen Teilen ab. Die Union hatte es im Bundestag ebenfalls abgelehnt.