Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, hält die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Pflegereform für unzureichend. "Die Pflegereform ist halbgar", sagte er dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Montag). "Für die stationäre Pflege werden Zuzahlungen von im Durchschnitt über 2.000 Euro im Monat fällig. Das durchschnittliche Einkommen alter Menschen liegt aber nur bei 1.700 Euro", kritisierte er.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) forderte unterdessen die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Pflegeplatz in Deutschland. "Wir fordern eine Pflegevollversicherung. Dabei müssen sämtliche Pflegekosten im stationären Bereich übernommen werden. Alles, was unmittelbar zur Pflege gehört, muss die Pflegekasse zahlen", erklärte Schneider.
Die Verabschiedung der Pflegereform steht für Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. Geplant ist unter anderem, den Pflegebeitrag zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte anzuheben, für Menschen ohne Kinder noch etwas stärker. Damit soll auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Aktuell liegt der Beitrag bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Kinderlose bei 3,4 Prozent. Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld für Pflegebedürftige daheim soll Anfang 2024 um fünf Prozent steigen. Dies wird vielfach als unzureichend kritisiert. Zuschläge für Pflegebedürftige im Heim sollen 2024 erhöht werden.
Kosten explodieren, Personal fehlt
Der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Thomas Greiner sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag), ein Rechtsanspruch auf einen Pflegeheimplatz würde den politischen Druck erhöhen, die enormen Herausforderungen in der Altenpflege anzupacken. Als Vorbild nannte er den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.
Die Lage in der Altenpflege sei ernst, sagte Greiner. Die Kosten explodierten, die Personallage sei angespannt "und zahlreiche Pflegeheime stehen vor der Insolvenz". Darüber hinaus blieben Betten leer, "weil sie wegen des Personalmangels bei gleichzeitig rigiden Personalvorgaben nicht belegt werden dürfen. Leidtragende sind Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die verzweifelt einen Heimplatz suchen", sagte der Präsident.